Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, 22.02.2022
URL: http://www.oberfranken-ost.de/deu/m3/energieversorgung.html
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Allgemeines In allen Teilräumen der Region soll auf eine sparsame und rationelle Energieverwendung sowie eine nach Energiebedarf breit diversifizierte, ausreichende, sichere, kostengünstige und umweltfreundliche Energieversorgung hingewirkt werden. Leitungstrassen sollen vor allem im Bereich der Entwicklungsachen von überregionaler Bedeutung und in den Naturparken soweit möglich zusammengefasst und mit anderen Bandinfrastruktureinrichtungen gebündelt werden. Durch Verknüpfung der Leitungsnetze mit Thürigen, Sachsen und der Tschechischen Republik sollen die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der regionalen Versorgung erhöht und die Umweltsituation weiter verbessert werden. |
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2 |
Elektrizität |
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2.1 |
Die Trasse der landesplanerisch positiv beurteilten 110kV-Leitung Kulmbach - Fischbach (Oberfranken-West) soll in der Region von konkurrierenden Nutzungen freigehalten werden. |
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2.2
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Es soll darauf hingewirkt werden, dass entsprechend der Bedarfsentwicklung folgende Verteilungsanlagen zur Verbesserung der regionalen Stromversorgung und zur Verknüpfung der benachbarten regionalen Netze errichtet werden können: - 110 kV-Doppelleitung Umspannwerk Pegnitz-Umspannwerk Thuisbrunn
(Oberfranken- West) |
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3
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Gas |
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3.1
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Der weitere Ausbau der regionalen Gasversorgung soll in allen Teilräumen der Region angestrebt werden. Insbesondere soll auf den Anschluss des möglichen Mittelzentrums Hollfeld, des Unterzentrums Thurnau, der Kleinzentren Marktleugast und Kasendorf sowie von Gemeinden und Betrieben an Entwicklungsachsen im Bereich der Naturparke Fichtelgebirge, Frankenwald und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst hingewirkt werden. |
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3.2 |
Die landesplanerisch positiv beurteilte Trasse des in der Region geplanten Erdgasleitungsabschnitts Grafengehaig - Marktleugast soll von konkurrierenden Nutzungen freigehalten werden. |
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3.3 |
Es soll darauf hingewirkt werden, dass zur Verbesserung der regionalen Gasversorgung folgende weitere Gasleitungen errichtet werden können: |
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Fern- und Nahwärme Auf den weiteren Ausbau der Fern- und Nahwärmeversorgung auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärmenutzung, insbesondere in den Mittelbereichen Hof, Pegnitz, Marktredwitz/Wunsiedel und Selb, soll hingewirkt werden. Grenzüberschreitende Fern- und Nahwärmeversorgungen sollen vor allem in den Mittelbereichen Hof, Selb, Marktredwitz/Wunsiedel und Naila zum Abbau von Umweltbelastungen beitragen. Sie sollen aufgebaut werden, wo in Betrieben und Kraftwerken größere, sonst nicht nutzbare Wärmemengen anfallen. |
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5 5.1 |
Erneuerbare Energien Auf die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll in allen Teilräumen der Region hingewirkt werden. Dies gilt insbesondere bei Berücksichtigung der Umwelt- und Landschaftsverträglichkeit für die wirtschaftliche Nutzung von Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie sowie sonstigen erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Auf die Verwertung land- und forstwirtschaftlicher Biomasse soll insbesondere im Frankenwald und im Fichtelgebirge, auf den Einsatz von Biogas aus großen landwirtschaftlichen Betriebseinheiten im Norden des Mittelbereichs Hof hingewirkt werden. |
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5.2
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Windenergie (Z) Die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen ist in der Region auf die ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen zu konzentrieren. (Z) In den Vorranggebieten wird der Nutzung der Windenergie Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen eingeräumt; diese sind ausgeschlossen, soweit sie mit der Nutzung der Windenergie nicht vereinbar sind. Lage und Ausdehnung der Vorranggebiete ergeben sich aus der Karte "Tektur zu Karte 2 Siedlung und Versorgung - Windenergie", die Bestandteil des Regionalplans ist. Folgende Gebiete werden als Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen:
(G) In den Vorbehaltsgebieten soll der Nutzung der Windenergie auch unter Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beigemessen werden. Lage und Ausdehnung der Vorbehaltsgebiete ergeben sich aus der Karte "Tektur zu Karte 2 Siedlung und Versorgung - Windenergie", die Bestandteil des Regionalplans ist. Folgende Gebiete werden als Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen:
(Z) Außerhalb der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ist die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen in der Regel ausgeschlossen (Ausschlussgebiete). Bestehende Windkraftanlagen dürfen ausnahmsweise auch außerhalb ausgewiesener Vorrang- und Vorbehaltsgebiete durch leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden (Repowering), wenn dies mit den geltenden immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. |
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