Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, 22.02.2022
URL: http://www.oberfranken-ost.de/deu/m3/gewerbliche-wirtschaft.html
1 | Allgemeines |
Die Wirtschaftskraft der Region soll durch Stärkung der regionalen und sektoralen Wirtschaftsstruktur verbessert werden. Die Wiederaufnahme der traditionellen Wirtschaftsbeziehungen zu Partnern in den neuen Bundesländern und in der Tschechischen Republik soll den Unternehmen in der Region erleichtert werden; dies gilt auch für Kooperationen (Joint Ventures) und für die Übernahme von Betrieben, die von Stillegung bedroht sind.* | |
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2 | Regionale Wirtschaftsstruktur |
Die regionale Wirtschaftsstruktur soll vordringlich und gleichwertig verbessert werden. Im Norden und Osten der Region soll neben der Stärkung der Betriebe auf eine weitere Auflockerung der Branchenstruktur hingewirkt werden; dabei soll insbesondere die Schaffung wirtschaftsnaher Dienstleistungen angestrebt werden. | |
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2.1 | Arbeitsplatzangebot |
In allen Teilen der Region soll eine Ausweitung des
Arbeitsplatzangebots angestrebt werden. Insbesondere soll auf eine weitere
qualitative Verbesserung der Arbeitsplätze, vor allem im
Dienstleistungsbereich, hingewirkt werden. Im einzelnen sollen folgende Verbesserungen angestrebt werden: |
- | im Mittelbereich Bayreuth die Stärkung des Oberzentrums Bayreuth als Schwerpunkt der Beschäftigung im Dienstleistungsbereich sowie die Vermehrung und weitere qualitative Verbesserung industrieller Arbeitsplätze; | |
- | im Mittelbereich Hof die Stärkung des Oberzentrums Hof durch Ausbau als Handelszentrum und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich sowie verstärkte Branchendifferenzierung; | |
- | im Mittelbereich Kulmbach eine quantitative und vor allem qualitative Anreicherung der Arbeitsplatzstruktur; | |
- | im Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel eine Verbreiterung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots durch Auffächerung der Branchenstruktur und Verstärkung des Dienstleistungsbereichs; | |
- | im Mittelbereich Münchberg eine Branchendifferenzierung und qualitative Verbesserung der Arbeitsplatzstruktur; | |
- | im Mittelbereich Pegnitz ein Ausgleich des Nachholbedarfs an wohnortnahen industriellen Arbeitsplätzen; | |
- | im Mittelbereich Selb eine Verbreiterung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots durch Auffächerung der Branchenstruktur und Verstärkung des Dienstleistungsbereichs. |
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2.2 | Wirtschaftsnahe Infrastruktur |
Die wirtschaftliche Attraktivität der Oberzentren Bayreuth und Hof soll weiter gestärkt werden. In allen Teilen der Region, insbesondere im ehemaligen Zonenrandgebiet, soll durch den weiteren Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur die Möglichkeit für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung eröffnet werden. Dabei sollen: |
- | geeignete gewerbliche Flächen gesichert und für konkrete Ansiedlungs-, Verlagerungs- sowie Erweiterungsvorhaben erschlossen werden; | |
- | insbesondere die überregionale Verkehrsanbindung der Industrie- und Gewerbestandorte nach Norden, Westen und Osten verbessert werden; | |
- | beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den Fremdenverkehrsgebieten der Region die landschaftsprägenden Strukturen besonders berücksichtigt werden. |
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3 | Sektorale Wirtschasftsstruktur |
Eine ausgewogene sektorale Wirtschaftsstruktur soll in der gesamten Region, insbesondere im Norden und Osten, angestrebt werden. | |
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3.1 | Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen |
Die Bodenschätze der Region sollen für eine nachhaltige regionale und überregionale Rohstoffversorgung erkundet, gesichert und bedarfsorientiert erschlossen werden. Auf eine sparsame Verwendung soll hingewirkt werden. | |
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3.1.1 | Rohstoffsicherung |
Zur Sicherung der Versorgung mit volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen werden folgende Lagerstätten als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Ihre Lage und Abgrenzung bestimmen sich aus Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist. In den Vorranggebieten soll der Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden. In den Vorbehaltsgebieten soll der Gewinnung von Bodenschätzen unter Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beigemessen werden. | |
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3.1.1.1 | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Braunkohle |
Vorranggebiet:
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Vorbehaltsgebiet:
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3.1.1.2 | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Ölschiefer |
Vorranggebiet:
Vorbehaltsgebiet:
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3.1.1.3 | Vorbehaltsgebiet für Schwerspat |
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3.1.1.4 | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Farberde |
Vorranggebiete:
Vorbehaltsgebiet:
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3.1.1.5 | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kaolin |
Vorranggebiet:
Vorbehaltsgebiet:
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3.1.1.6 | Vorranggebiet für Dachschiefer |
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3.1.1.7 | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Ton/Spezialton |
Vorranggebiete:
Vorbehaltsgebiete:
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3.1.1.8 | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Speckstein und Talkschiefer |
Vorranggebiete:
Vorbehaltsgebiete:
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3.1.1.9 | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Diabas |
Vorranggebiete:
Vorbehaltsgebiete:
* Die Verbindlicherklärung wurde auf Grund anhängiger Genehmigungsverfahren zurückgestellt | |
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3.1.1.10 | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Granit |
Vorranggebiete:
Vorbehaltsgebiete:
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3.1.1.11 | Vorranggebiete für Kalkstein/Dolomit |
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3.1.1.12 | Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Sandstein |
Vorranggebiete:
Vorbehaltsgebiete:
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3.1.1.13 | Vorranggebiete für Sand und Kies |
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3.1.1.14 | Vorbehaltsgebiete für Gips/Anhydrit |
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3.1.2 | Rohstoffgewinnung |
3.1.2.1 | Der Abbau soll auf die in Karte 2 "Siedlung und Versorgung" ausgewiesenen Vor-rang- und Vorbehaltsgebiete konzentriert werden. |
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3.1.2.2 | Bei Erweiterungen außerhalb der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete soll auf eine landschaftspflegerische Ausgestaltung und Rekultivierung der gesamten Abbaustätte hingewirkt werden. |
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3.1.2.3 | Bei allen Abbaumaßnahmen soll auf Abbau und Rekultivierung nach einem zeitlichen und räumlichen Gesamtkonzept sowie auf einen vollständigen Abbau bis zur größtmöglichen Abbautiefe und -fläche und eine schnellstmögliche Rekultivierung hingewirkt werden. |
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3.1.3 | Nachfolgenutzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die abgebauten Flächen sollen, wo dies sinnvoll und mit vertretbarem
Aufwand realisierbar ist, wieder der vorherigen Nutzung zugeführt und
entsprechend rekultiviert werden. Sofern dies nicht möglich ist, soll auf
eine Nachfolgenutzung mit deutlicher räumlicher Trennung entsprechend
folgender Tabelle hingewirkt werden:
Für die Vorbehaltsgebiete werden folgende Nachfolgenutzungen festgesetzt:
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3.2 | Industrie |
3.2.1 |
Die mittelständische Betriebsgrößenstruktur der Industrie soll erhalten, die Branchenstruktur verbreitert und ergänzt werden. Der Zugang der Industriebetriebe zur technologischen Entwicklung soll weiter verbessert werden; insbesondere soll auf diesem Gebiet eine verstärkte Zusammenarbeit mit Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen an Hochschulen in Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik angestrebt werden. Die Bodenschätze der Region sollen für eine langfristige regionale und soweit möglich überregionale Rohstoffversorgung erkundet, gesichert und bedarfsorientiert erschlossen werden. Auf eine sparsame Verwendung soll hingewirkt werden. Auf die Substitution von Kies durch gebrochenen Naturstein soll verstärkt hingewirkt werden. |
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3.2.2 |
Die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industriebetrieben sollen vor allem in den zentralen Orten und in den Gemeinden im Verlauf der Entwicklungsachsen geschaffen werden, denen regionalplanerische Funktionen im Bereich der gewerblichen Entwicklung zugewiesen werden. |
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3.3 | Handwerk |
3.3.1 |
Die Handwerksbetriebe sollen in allen Teilräumen der Region eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen Wirtschaft mit Waren und Dienstleistungen bieten und vielfältige Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten bereitstellen. Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, dass
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3.3.2 |
Zur Ansiedlung verbraucherorientierter Handwerksbetriebe sollen verstärkt wohngebietsnahe Gewerbeflächen bereitgestellt werden. Bestehende Handwerksbetriebe sollen durch die Ausweisung von Wohngebieten nicht verdrängt werden. Soweit Betriebsverlagerungen erforderlich sind, sollen geeignete Ersatzflächen bereitgestellt werden. Dabei sollen auch die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen und ausgebaut werden. |
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3.4 | Handel |
3.4.1 |
In allen Teilen der Region soll auf die Sicherstellung einer ausreichenden Warenversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft durch den Handel hingewirkt werden. |
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3.4.2 |
Der Ausbau der Handelseinrichtungen soll insbesondere zur Stärkung zentraler Orte sowie zur Verbreiterung des Arbeitsplatzangebots beitragen. Die städtebaulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen dafür sollen verbessert werden. |
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3.4.3 |
Es soll darauf hingewirkt werden, dass eine ausreichende Vielfalt an mittelständischen Handelsbetrieben in der Region erhalten bleibt. |
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3.5 | Fremdenverkehrswirtschaft |
3.5.1 |
Auf die Belange des Fremdenverkehrs in der Region soll bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen, insbesondere bei der notwendigen Weiterentwicklung des produzierenden Gewerbes in den Fremdenverkehrsgebieten und den angrenzenden Gebieten der Region, Rücksicht genommen werden. |
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3.5.2 |
Der Fremdenverkehr in den Gebieten Fichtelgebirge mit Steinwald, Fränkische Schweiz mit Veldensteiner Forst und Frankenwald soll gesichert und seine Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Insbesondere soll angestrebt werden, dass
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3.5.3 |
Das Staatsbad Bad Steben, das Heilbad Bad Alexandersbad und das Kneipp-Heilbad Bad Berneck i. Fichtelgebirge sollen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt werden. Dazu soll neben der Zusammenarbeit der oberfränkischen Bäder untereinander insbesondere auf eine Kooperation mit den Heilbädern in Böhmen, Sachsen und Thüringen sowie mit dem im Aufbau befindlichen Sibyllenbad Neualbenreuth hingewirkt werden. Dasselbe gilt für die staatlich anerkannten Luftkurorte und Erholungsorte in der Region. |
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3.5.4 |
In den Oberzentren, möglichen Oberzentren sowie in den Mittelzentren soll eine Intensivierung des Städtetourismus und des Geschäftsreiseverkehrs angestrebt werden. Es soll darauf hingewirkt werden, die Einrichtungen zur Veranstaltung von Tagungen und Kongressen zu erweitern und verstärkt zu nutzen sowie insbesondere in den grenznahen Gemeinden der Region weitere Hotelbetriebe gehobener Qualität zu errichten. |
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3.5.5 |
Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Urlaub auf dem Bauernhof insbesondere in den Fremdenverkehrsgebieten ausgebaut und entwickelt wird. |
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