Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, 22.02.2022
URL: http://www.oberfranken-ost.de/deu/m3/zu-b-iv-3-1-1-10.html
Zu 3.1 | Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen |
Zu 3.1.1 | Rohstoffsicherung |
Zu 3.1.1.10 | Granit |
Die Granit verarbeitende Industrie des Fichtelgebirges war früher ein bedeutender Wirtschaftszweig der Region, für den die heimischen Vorkommen die Rohstoffgrundlage bildeten. Heute wird der größte Teil des verarbeiteten Materials eingeführt. Die Abbaurechte für Granit wurden seit Jahrhunderten im Hinblick auf die Gewinnung von Werkstein verliehen. Die Verwendung von Granit als Schotter stellt eine Verschwendung eines wertvollen Rohstoffs dar, zumal für diesen Zweck besser geeignete Bodenschätze wie Diabas in der Region vorhanden sind. Der Abbau von Granit soll deshalb auch künftig zur Werksteingewinnung erfolgen. Eine Ausnahme bildet der Granitabbau im Vorranggebiet GR 6 Tröstau-West, der nicht unter das Bergrecht fällt und vor allem Verwendung für Bauzwecke findet. Bedeutende und abbaubare Vorkommen zur Werksteingewinnung befinden sich am Epprechtstein, am Waldstein und an der Kösseine. Insgesamt werden in der Region 98 ha Vorrang- und 67 ha Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. |