Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, 22.02.2022
URL: http://www.oberfranken-ost.de/deu/m3/zu-b-iv-3-1-2-1.html
Zu 3.1 | Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen |
Zu 3.1.2 | Rohstoffgewinnung |
Zu 3.1.2.1 |
Als standortgebundene, flächenbeanspruchende und -verändernde Nutzung wirkt sich die Gewinnung von Bodenschätzen besonders auf land- und forstwirtschaftliche sowie ökologisch bedeutsame Flächen aus. Insbesondere durch den flächenintensiven Abbau von Sand und Kies in den Talauen des Mains, in denen auch Entwicklungsachsen von überregionaler Bedeutung verlaufen, wurden dadurch das ursprüngliche Landschaftsbild und die ökologischen Verhältnisse erheblich beeinflusst. Immer deutlicher zeichnen sich in den letzten Jahre Konflikte zwischen der Rohstoffgewinnung und der Wasserwirtschaft ab, während Konflikte mit Belangen des Siedlungswesens und des Verkehrs nur in Einzelfällen festzustellen sind. Durch die Ausweisung von Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung sollen Nutzungskonflikte soweit möglich beseitigt oder vermieden und gleichzeitig der längerfristige Rohstoffbedarf gesichert werden. Eine Zersplitterung der Gewinnung durch oftmals kleine Abbaustellen und eine ungeordnete Inanspruchnahme des Raumes widersprechen den Erfordernissen von Raumordnung und Landesplanung, sind aber auch aus geologisch-lagerstättenkundlicher Sicht wegen der Verschwendung von Bodenschätzen nicht vertretbar. Der Abbau von Bodenschätzen soll deshalb nach Möglichkeit auf die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete konzentriert werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist jedoch die Gewinnung von Bodenschätzen auch außerhalb der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nicht prinzipiell untersagt. |