Dr. Oliver BärLandratVerbandsvorsitzender
Klaus Peter SöllnerLandratstv. Verbandsvorsitzender
Michael SchreierBürgermeisterstv. Verbandsvorsitzender
Verband > Verbandsrecht > Geschäftsordnung > § 13
Der Verbandsvorsitzende kann Verpflichtungen für den regionalen Planungsverband bis zu einem Betrag von [Betrag, z.B. 5.000] € eingehen.