§ 4 | Vorbereitung der Sitzungen | |
(1) |
Die Sitzungen der Verbandsversammlung sollen regelmäßig wie folgt verlaufen:
| |
(2) | Anträge und Anfragen sind im Rahmen der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs zu behandeln. |
§ 4 | Vorbereitung der Sitzungen | |
(1) |
Die Sitzungen der Verbandsversammlung sollen regelmäßig wie folgt verlaufen:
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(2) | Anträge und Anfragen sind im Rahmen der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs zu behandeln. |