Satzung zur Regelung der Entschädigungshöhen des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost
Auf Grund von Art. 5 Abs. 4 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 27. Dezember 2004 (GVBI S. 521) in Verbindung mit Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 20 a Abs. 1 der Gemeindeordnung für Bayern (GO) sowie § 14 Abs. 6 der Verbandssatzung erlässt der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost folgende Satzung:
| § 1 | Entschädigungen | |
| (1) | Die pauschalierte Reisekostenvergütung richtet sich nach § 14 Abs. 3 Satz 1 der Verbandssatzung und beträgt 15,00 Euro je Sitzung. | |
| (2) | Der Auslagenersatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 der Verbandssatzung beträgt 20,50 Euro je Sitzung. | |
| (3) | Als pauschale Entschädigung des Verbandsvorsitzenden nach § 14 Abs. 5 Satz 1 der Verbandssatzung wird der Höchstbetrag nach dem Gesetz der für Landräte von Landkreisen über 50.000 Einwohnern nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) geltenden Besoldungen in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. | |
| (4) | Als Aufwandsentschädigung des ersten stellvertretenden Verbandsvorsitzenden nach § 14 Abs. 5 Satz 1 der Verbandssatzung wird 50% der für den Verbandsvorsitzenden festgelegten Entschädigung, abgerundet auf volle Euro, festgelegt. | |
| (5) | Eine Entschädigung für den weiteren Stellvertreter entfällt. Sollte er bei gleichzeitiger Abwesenheit des 1. und 2. Vorsitzenden tätig werden, kann eine Entschädigung gewährt werden. Sie beträgt dann 1/31 des Höchstsatzes pro Vertretungstag abgerundet auf volle Euro. |
| § 2 | Inkrafttreten |
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken in Kraft.
Hof, 4. August 2006
REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERFRANKEN-OST
gez. Dr. Harald Fichtner
Verbandsvorsitzender
