A - Überfachliche Ziele
| 1 |
Die Region Oberfranken-Ost soll insgesamt und in ihren
Teilräumen so entwickelt werden, dass ihre Vorzüge langfristig erhalten
und zugunsten der Bevölkerung und der Entwicklung von Wirtschaft und
Arbeitsmarkt in der Region eingesetzt werden. Insbesondere sollen die
natürlichen Ressourcen, die landschaftliche Schönheit und Vielfalt, das
kulturelle Erbe, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bevölkerung gesichert
und ebenso wie die Mittlerfunktion in Deutschland, zur Tschechischen
Republik und zu den Ländern Osteuropas, verstärkt für die Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region nutzbar gemacht werden. |
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| 2 |
Auf einen Ausgleich der Nachteile aus der durch die
Teilung Deutschlands bedingten Randlage und aus natürlichen Gegebenheiten
soll hingewirkt werden. Dazu müssen die Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen in der Region zumindest mit der Entwicklung des Landes
Schritt halten, überregionale Verbindungen umgehend ausgebaut,
Infrastrukturen mit Thüringen, Sachsen und Böhmen enger verflochten sowie
die Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik weiter entwickelt
werden. Als Ausgleich für die eingeschränkte GA-Fördergebietskulisse und
den Wegfall der Zonenrandförderung soll die gesamte Region verstärkt mit
bayerischen Fördermitteln berücksichtigt werden. * |
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| 3 |
Die räumliche Ordnung und Entwicklung soll dazu beitragen,
unausgewogene Strukturen zu vermeiden, die innere Verflechtung zu fördern
und die Anziehungskraft der Region als Le-bens-, Arbeits- und
Erholungsraum zu stärken. Die Erarbeitung und Durchsetzung gemeinsamer
Entwicklungskonzepte sollen über die Regionsgrenzen hinaus angestrebt
werden. |
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| 4 |
Auf die vollständige Beseitigung von Folgen der
jahrzehntelangen Teilung soll hingewirkt, Nachteile aus der
fortbestehenden Randlage und aus natürlichen Gegebenheiten sollen
ausgeglichen werden. Die Lage der Region in der Mitte Deutschlands und
Europas, aber auch am Rande der Europäischen Union, und die sich daraus
ergebenden Funktionen sollen zur Geltung gebracht und bei allen
raumwirksamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. |
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| 5 |
Die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsstruktur sollen
gestärkt, das Arbeitsplatz- und Berufsausbildungsangebot insgesamt erhöht,
breiter gefächert und qualitativ verbessert werden. Auf eine weitere
Stärkung der regionalen Wirtschaft soll auch zur Erhaltung ihrer
Konkurrenzfähigkeit im europäischen Binnenmarkt hingewirkt werden. |
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| 6 |
Die Leistungsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen
soll erhalten und verbessert werden. Zwischen der wirtschaftlichen
Entwicklung und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen soll ein
wirksamer Ausgleich angestrebt werden. Dabei sollen ökologisch bedeutsame
Räume im Bereich der Regionsgrenzen gemeinsam mit den Nachbarn gesichert
und soweit erforderlich gepflegt werden. |
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* von der Rechtsverbindlichkeit ausgenommen
Rechtsstand: 16.03.1995
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