Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen setzt voraus, dass die
Qualität von Wasser, Luft, Boden, Pflanzen- und Tierwelt erhalten bleibt oder
wieder hergestellt wird. Die natürlichen Lebensgrundlagen werden auch in
Oberfranken-Ost zunehmend durch unter-schiedliche Nutzungsansprüche belastet.
Dazu kommen die erheblichen lufthygienischen Belastungen von außerhalb der
Region, die bereits zu gravierenden, großräumigen Waldschäden sowie zur
Versauerung unbelasteter stehender Gewässer und der Fließgewässer in ihren
Oberläufen beigetragen haben und rasche Gegenmaßnahmen
erfordern.
Konflikte zwischen der sozioökonomischen Entwicklung und der
ökologischen Leistungsfähigkeit werden meist erst dann sichtbar, wenn bereits
eine ernste Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen eingetreten ist, wie
dies bei vielen Wäldern der Region der Fall ist, die Schädigungsraten aufweisen,
die zu den höchsten im Bundesgebiet zählen. Deshalb müssen bei Planungen
verschiedener Nutzungen deren Belastungswirkungen auf die natürlichen
Lebensgrundlagen berücksichtigt und Nutzungskonflikte weitgehend vermieden
werden.
Die Belastung der natürlichen Lebensgrundlagen durch
wirtschaftliche Aktivitäten, Siedlungstätigkeit, Infrastrukturausbau, Erholung
und Fremdenverkehr soll auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden, um
langfristig günstige Voraussetzungen für die Daseinsfunktionen zu
gewährleisten.
Soweit durch einzelne Vorhaben oder durch das Zusammenwirken
verschiedener Belastun-gen wesentliche und langfristige Gefährdungen der
natürlichen Lebensgrundlagen zu befürch-ten sind und ein Ausgleich nicht möglich
ist, haben nach A I 4 des Landesentwicklungsprogramms die Belange der Ökologie
Vorrang.
Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern verpflichtet
darüber hinaus nicht nur öffentliche Planungsträger, sondern jeden Bürger, die
natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und mit Naturgütern schonend und
sparsam umzugehen. Zu den vorrangigen Aufgaben öffentlicher Einrichtungen gehört
es, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen,
eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst
sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner
besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden
möglichst zu beheben oder aus-zugleichen sowie die heimischen Tier- und
Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und
Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.
Der wirksamen Schonung
dienen vor allem Erhaltung und Schutz von Lebensräumen durch Sicherungsmaßnahmen
nach dem Naturschutzgesetz und dem Waldgesetz sowie durch Festsetzung als
Wasserschutzgebiete. Da sich durch die jahrzehntelange Abgeschlossenheit
beiderseits der weitgehend undurchdringlichen bisherigen Grenzen ökologisch
hervorragende Lebensräume und Ruhebereiche für viele bedrohte Tier- und
Pflanzenarten entwickelt haben, sollen diese als Lebensräume und wegen ihrer
vielfältigen Ausgleichsfunktionen möglichst großräumig erhalten werden. Dazu ist
es erforderlich, im grenznahen Bereich die Möglichkeiten gemeinsamer,
grenzüberschreitender Schutzgebietsausweisungen zu prüfen und so den
größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Der Wegfall der Grenze bedeutet für diese
Lebensgemeinschaft eine reale Bedrohung. Um das Ziel zu verwirklichen, bedarf es
daher schneller Sicherungsmaßnahmen, zumal der notwendige Vorgang des
Zusammenwachsens beider Teile Deutschlands den Konflikt zwischen Ökonomie und
Ökologie gerade im grenznahen Bereich verschärfen wird.
Die Pflege ist auf
bayerischer Seite in erster Linie durch Entbuschung und Mahd sowie extensive
Beweidung von Wiesen erforderlich, um eine wünschenswerte Angleichung an die
Ver-hältnisse im angrenzenden thüringischen, sächsischen und böhmischen Raum zu
erzielen.
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