
B - Fachliche Ziele
| 1.1 |
Die Erholungsmöglichkeiten in freier Natur sollen in allen
Teilen der Region erhalten und verbessert werden. Dabei soll unter
Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft auch der
Nachfrage nach Möglichkeiten zur Tages- und Wochenenderholung für die
Bevölkerung aus dem großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen sowie
aus den Verdichtungsgebieten Sachsens und Thüringens Rechnung getragen
werden. Einer Verschlechterung der Umweltqualität durch den motorisierten
Individualverkehr soll durch eine vorrangige Verbesserung der öffentlichen
Verkehrsanbindungen und spezielle Angebote für den
Kurzzeiterholungsverkehr entgegengewirkt werden.
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| 1.2 |
In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten sowie in den Naturparken
Fichtelgebirge, Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst, Frankenwald und
Steinwald kommt den Belangen der Erholung besonderes Gewicht zu. In diesen
Gebieten soll bei Planungen und Maßnahmen, insbesondere im Siedlungswesen
und im Straßenbau, den Erfordernissen der Erholung in ausreichendem Umfang
Rechnung getragen werden. Bei der Landbewirtschaftung und beim Abbau von
Bodenschätzen soll auf die Berücksichtigung der Erholungsfunktion, bei
Flurbereinigungsverfahren auf eine Sicherung und Bereitstellung von
Flächen für Erholungszwecke hingewirkt werden.
In den übrigen Teilen der Region sollen die Voraussetzungen
insbesondere für die Tages- und Wochenenderholung erhalten und verbessert
werden. |
| 2.1 |
In der Umgebung von Erholungsschwerpunkten und größeren Siedlungen
sollen Spazierwege verstärkt angelegt werden.
Das Wanderwegenetz soll insbesondere im Fichtelgebirge erhalten, in der
Fränkischen Schweiz und im Frankenwald erhalten und qualitativ weiter
verbessert werden. Wanderparkplätze sollen das Wegenetz ergänzen.
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| 2.2 |
Das Radwanderwegenetz soll in allen Teilen der Region, insbesondere in
den Naturparken, ausgebaut werden, soweit damit keine Beeinträchtigung
ökologisch wertvoller Bereiche verbunden ist. Die
Radwanderwegeverbindungen innerstädtischer Bereiche der Mittelzentren,
möglichen Oberzentren und Oberzentren mit der freien Landschaft sollen
weiter verbessert werden. Zusätzliche Radwegeverbindungen mit Sachsen,
Thüringen und der Tschechischen Republik sollen vorgesehen werden.
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| 2.3 |
Reitwege sollen insbesondere in der Nähe von Reitanlagen
geschaffen werden. |
| 2.4 |
Auf eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Frei- und
Hallenbädern und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der vorhandenen
Freibäder in allen Teilen der Region soll hingewirkt werden.
Die Erholungsnutzung der Badeseen soll gesichert werden. Baggerseen
sollen zu Freizeit- und Erholungszentren für die wasserbezogene Erholung
ausgestattet werden, soweit Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege oder der Wasserwirtschaft nicht beeinträchtigt
werden. |
| 2.5 |
Bootfahren, Surfen und Segeln soll auf den größeren Wasserflächen in
der Region möglich sein. In der gesamten Region sollen die Möglichkeiten
für das Wasserwandern verbessert werden, soweit dies die Naturausstattung
zulässt. |
| 2.6 |
Auf eine qualitative Verbesserung der bestehenden Einrichtungen für die
Wintererholung soll in der gesamten Region, insbesondere im
Fichtelgebirge, in der Fränkischen Schweiz, im Frankenwald und im
Steinwald hingewirkt werden. Dabei soll auch eine Vernetzung mit den
angrenzenden Skigebieten in der Tschechischen Republik angestrebt werden.
Alle Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung der Anforderungen des
Artenschutzes vorgenommen werden und solche, die eine Beeinträchtigung des
Naturhaushalts befürchten lassen, unterbleiben.
Im Mittelbereich Pegnitz sollen weitere Loipen, in den Mittelbereichen
Hof, Naila, Kulmbach, Münchberg und Pegnitz verstärkt natürliche
Wasserflächen als Eislaufmöglichkeiten bereitgestellt werden, soweit nicht
ökologische Gründe entgegenstehen. |