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B - Fachliche Ziele


IV. Gewerbliche Wirtschaft
1 Allgemeines
Die Wirtschaftskraft der Region soll durch Stärkung der regionalen und sektoralen Wirtschaftsstruktur verbessert werden. Die Wiederaufnahme der traditionellen Wirtschaftsbeziehungen zu Partnern in den neuen Bundesländern und in der Tschechischen Republik soll den Unternehmen in der Region erleichtert werden; dies gilt auch für Kooperationen (Joint Ventures) und für die Übernahme von Betrieben, die von Stillegung bedroht sind.*
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2 Regionale Wirtschaftsstruktur
Die regionale Wirtschaftsstruktur soll vordringlich und gleichwertig verbessert werden. Im Norden und Osten der Region soll neben der Stärkung der Betriebe auf eine weitere Auflockerung der Branchenstruktur hingewirkt werden; dabei soll insbesondere die Schaffung wirtschaftsnaher Dienstleistungen angestrebt werden.
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2.1 Arbeitsplatzangebot
In allen Teilen der Region soll eine Ausweitung des Arbeitsplatzangebots angestrebt werden. Insbesondere soll auf eine weitere qualitative Verbesserung der Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich, hingewirkt werden.

Im einzelnen sollen folgende Verbesserungen angestrebt werden:
  - im Mittelbereich Bayreuth die Stärkung des Oberzentrums Bayreuth als Schwerpunkt der Beschäftigung im Dienstleistungsbereich sowie die Vermehrung und weitere qualitative Verbesserung industrieller Arbeitsplätze;
- im Mittelbereich Hof die Stärkung des Oberzentrums Hof durch Ausbau als Handelszentrum und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich sowie verstärkte Branchendifferenzierung;
- im Mittelbereich Kulmbach eine quantitative und vor allem qualitative Anreicherung der Arbeitsplatzstruktur;
- im Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel eine Verbreiterung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots durch Auffächerung der Branchenstruktur und Verstärkung des Dienstleistungsbereichs;
- im Mittelbereich Münchberg eine Branchendifferenzierung und qualitative Verbesserung der Arbeitsplatzstruktur;
- im Mittelbereich Pegnitz ein Ausgleich des Nachholbedarfs an wohnortnahen industriellen Arbeitsplätzen;
- im Mittelbereich Selb eine Verbreiterung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots durch Auffächerung der Branchenstruktur und Verstärkung des Dienstleistungsbereichs.
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2.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Die wirtschaftliche Attraktivität der Oberzentren Bayreuth und Hof soll weiter gestärkt werden. In allen Teilen der Region, insbesondere im ehemaligen Zonenrandgebiet, soll durch den weiteren Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur die Möglichkeit für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung eröffnet werden.

Dabei sollen:

  - geeignete gewerbliche Flächen gesichert und für konkrete Ansiedlungs-, Verlagerungs- sowie Erweiterungsvorhaben erschlossen werden;
- insbesondere die überregionale Verkehrsanbindung der Industrie- und Gewerbestandorte nach Norden, Westen und Osten verbessert werden;
- beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den Fremdenverkehrsgebieten der Region die landschaftsprägenden Strukturen besonders berücksichtigt werden.
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3 Sektorale Wirtschasftsstruktur
Eine ausgewogene sektorale Wirtschaftsstruktur soll in der gesamten Region, insbesondere im Norden und Osten, angestrebt werden.
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3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen
Die Bodenschätze der Region sollen für eine langfristige regionale und soweit möglich überregionale Rohstoffversorgung erkundet, gesichert und bedarfsorientiert erschlossen werden. Auf eine sparsame Verwendung soll hingewirkt werden. Auf die Substitution von Kies durch gebrochenen Naturstein soll verstärkt hingewirkt werden.
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3.1.1 Rohstoffsicherung
Zur Sicherung der Versorgung mit volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen werden folgende Lagerstätten als Vorrang- und Vorbehaltsflächen ausgewiesen. Ihre Lage und Abgrenzung bestimmt sich aus Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist. In den Vorrangflächen soll der Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden. In den Vorbehaltsflächen soll der Gewinnung von Bodenschätzen auch unter Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beigemessen werden.
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3.1.1.1 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Braunkohle

Vorrangfläche:

  • bk 1 Schirnding (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
 

 

Vorbehaltsfläche:

  • bk 2 Schirnding (Markt Schirnding und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
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3.1.1.2 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Ölschiefer

Vorrangfläche:

  • ös 1 Mistelgau (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsfläche:

  • ös 2 Mistelgau (Gemeinden Eckersdorf, Glashütten, Mistelbach und Mistelgau, Lkr. Bayreuth)
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3.1.1.3 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Uran
  • U1 Vorrangfläche: Weißenstadt (Stadt Weißenstadt, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
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3.1.1.4 Vorbehaltsflächen für Kupfer
  • Cu 1 Sparneck (Markt Sparneck und Gemeinde Weißdorf, Lkr. Hof)
  • Cu 2 Kupferberg (Stadt Kupferberg und Markt Wirsberg, Lkr. Kulmbach)
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3.1.1.5 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Zinn

Vorrangflächen:

  • Sn 1:  Rudolphstein (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Sn 2:  Sachsenvorwerk-West (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Sn 3:  Sachsenvorwerk-Ost (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Sn 4:  Schnarchenreuth-Ost (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Sn 5:  Gottsmannsgrün (Gemeinden Berg und Köditz, Lkr. Hof)

Vorbehaltsflächen:

  • Sn 6:  Moos (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Sn 7:  Tiefengrün-Nord (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Sn 8:  Tiefengrün-Süd (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Sn 9:  Tiefengrün-Südwest (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Sn 10: Gottsmannsgrün-Nordost (Gemeinden Berg und Köditz, Lkr. Hof) 
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3.1.1.6 Vorbehaltsflächen für Schwerspat
  • ba 1 Warmensteinach (Gemeinde Warmensteinach und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Bayreuth) 
     
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3.1.1.7 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Farberde

Vorrangflächen:

  • fa 1 Troschenreuth-Nord (Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth)
  • fa 2 Troschenreuth-Süd (Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth)


 

Vorbehaltsfläche:

  • fa 3 Troschenreuth (Stadt Pegnitz und Markt Schnabelwaid, Lkr. Bayreuth)
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3.1.1.8 Vorbehaltsflächen für Flussspat
  • fl 1 Kemlas (Gemeinde Issigau, Lkr. Hof)
  • fl 2 Lichtenberg (Stadt Lichtenberg und Gemeinde Issigau, Lkr. Hof)
  • fl 3 Joditz-Süd (Gemeinde Köditz, Lkr. Hof)
  • fl 4 Warmensteinach (Gemeinde Warmensteinach und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Bayreuth) 
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3.1.1.9 Vorbehaltsflächen für Feldspat
  • fs 1 Münchberg (Stadt Münchberg, Lkr. Hof)
  • fs 2 Friedmannsdorf (Märkte Zell und Sparneck, Lkr. Hof)
  • fs 3 Stammbach (Stadt Gefrees, Lkr. Bayreuth; Markt Stammbach, Lkr. Hof; Märkte Marktleugast und Marktschorgast, Lkr. Kulmbach)
  • fs 4 Falls (Stadt Gefrees, Lkr. Bayreuth)
  • fs 5 Gefrees  (Stadt Gefrees, Lkr. Bayreuth)  
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3.1.1.10 Vorrangflächen für Kaolin
  • ka 1 Neuhaus (Stadt Creußen und Gemeinde Prebitz, Lkr. Bayreuth)   
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3.1.1.11 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Dachschiefer

Vorrangfläche:

  • Sch 1 Lotharheil (Gemeinde Geroldsgrün, Lkr. Hof)

 

Vorbehaltsflächen:

  • Sch 2 Tiefengrün (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Sch 3 Lotharheil (Gemeinde Geroldsgrün, Lkr. Hof)  
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3.1.1.12 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Spezialton

Vorrangflächen:

  • t 1 Oberkotzau (Kreisfreie Stadt Hof und Markt Oberkotzau, Lkr. Hof)
  • t 2 Schirnding (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • t 3 Seedorf (Markt Schirnding und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • t 4 Lorenzreuth (Große Kreisstadt Marktredwitz und Markt Thiersheim, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • t 5 Mistelgau (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsflächen

  • t 6 Schirnding (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • t 7 Seedorf (Markt Schirnding und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • t 8 Lorenzreuth (Große Kreisstadt Marktredwitz und Markt Thiersheim, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • t 9 Hutschdorf (Markt Thurnau, Lkr. Kulmbach)
  • t 10 Mistelgau (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth)
  • t 11 Würnsreuth (Markt Weidenberg und Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth) 

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3.1.1.13 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Speckstein und Talkschiefer

Vorrangflächen:

  • tk  1 Tauperlitz (Gemeinde Döhlau, Lkr. Hof)
  • tk  2 Schwarzenbach a. d. Saale-Nordost (Stadt Schwarzenbach a. d. Saale, Lkr. Hof)
  • tk  3 Zell (Markt Zell, Lkr. Hof)
  • tk  4 Wirsberg (Markt Wirsberg, Lkr. Kulmbach)
  • tk  5 Göpfersgrün (Stadt Wunsiedel und Markt Thiersheim, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)

Vorbehaltsflächen

  • tk  6 Wurlitz (Stadt Rehau, Markt Oberkotzau und Gemeinde Döhlau, Lkr. Hof)
  • tk  7 Schwarzenbach a. d. Saale-Nordost (Stadt Schwarzenbach a. d. Saale und Markt Oberkotzau, Lkr. Hof)
  • tk  8 Schwarzenbach a. d. Saale-Südwest (Stadt Schwarzenbach a. d. Saale, Lkr. Hof)
  • tk  9 Schönwald-Nord (Stadt Rehau, Lkr. Hof; Stadt Schönwald, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • tk 10 Zell (Markt Zell, Lkr. Hof)
  • tk 11 Wirsberg (Markt Wirsberg, Lkr. Kulmbach)
  • tk 12 Göpfersgrün (Stadt Wunsiedel und Markt Thiersheim, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)  

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3.1.1.14 Vorbehaltsflächen für Gips
  • y 1 Rugendorf-Stadtsteinach-Harsdorf (Große Kreisstadt Kulmbach, Gemeinde Rugendorf, Stadt Stadtsteinach, Gemeinde Untersteinach, Gemeinde Ködnitz, Gemeinde Trebgast, Gemeinde Neuenmarkt, Gemeinde Himmelkron, Gemeinde Harsdorf, Lkr. Kulmbach)
  • y 2 Deps-Döhlau-Lessau (Kreisfreie Stadt Bayreuth, Gemeinde Bindlach, Stadt Goldkronach, Markt Weidenberg, Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth)

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3.1.1.15 Vorbehaltsflächen für Basalt
  • Bs 1 Marktredwitz-Ost (Große Kreisstadt Marktredwitz, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) 

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3.1.1.16 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Diabas

Vorrangflächen:

  • Db 1 Hadermannsgrün (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Db 2 Marxgrün (Städte Naila und Lichtenberg und Markt Bad Steben, Lkr. Hof)
  • Db 3 Scharten (Gemeinde Köditz, Lkr. Hof)
  • Db 4 Feilitzsch (Gemeinde Feilitzsch, Lkr. Hof)
  • Db 5 Köditz (Gemeinde Köditz, Lkr. Hof)
  • Db 6 Selbitz (Stadt Selbitz, Lkr. Hof)
  • Db 7 Tauperlitz (Gemeinden Döhlau, Feilitzsch und Regnitzlosau, Lkr. Hof)
  • Db 8 Wartenfels (Markt Presseck und Gemeinde Rugendorf, Lkr. Kulmbach)
  • Db 9 Stadtsteinach (Stadt Stadtsteinach, Lkr. Kulmbach)
  • Db 10 Kupferberg (Stadt Kupferberg, Markt Ludwigschorgast und Gemeinde Guttenberg, Lkr. Kulmbach)
  • Db 11 Bad Berneck i. Fichtelgebirge (Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Lkr. Bayreuth)
  • Db 12 Escherlich (Städte Bad Berneck i. Fichtelgebirge und Goldkronach, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsflächen:

  • Db 13 Hadermannsgrün-Nord (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Db 14 Hadermannsgrün-Süd (Gemeinde Berg, Lkr. Hof)
  • Db 15 Stadtsteinach (Stadt Stadtsteinach, Lkr. Kulmbac)
  • Db 16Kupferberg (Stadt Kupferberg und Markt Ludwigschorgast, Lkr. Kulmbach)
  • Db 17 Bad Berneck i. Fichtelgebirge (Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Lkr. Bayreuth)
  • Db 18 Escherlich (Städte Bad Berneck i. Fichtelgebirge und Goldkronach, Lkr. Bayreuth)
  • Db 19 Vierschau (Gemeinde Regnitzlosau, Lkr. Hof)  

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3.1.1.17 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Granit

Vorrangflächen:

  • Gr  1 - 4 Kirchenlamitz-Nordost (gemeindefreies Gebiet, Landkreise Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • Gr 5 Kirchenlamitz-Südwest (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • Gr 6  Reinersreuth (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Hof)
  • Gr 7 Weißenstadt-Nord (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • Gr 8 Marktleuthen-Ost (Stadt Marktleuthen, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • Gr 9 Gefrees (Stadt Gefrees, Lkr. Bayreuth)
  • Gr 10 Tröstau-West (Gemeinde Tröstau und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • Gr 11 Kleinwendern (Gemeinde Bad Alexandersbad, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)

Vorbehaltsflächen:

  • Gr 13 Tröstau-West (Gemeinde Tröstau und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
  • Gr 14 Kössain (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)   

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3.1.1.18 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Kalkstein, Dolomit

Vorrangflächen:

  • Kk 1 Poppengrün (Stadt Schwarzenbach a. Wald, Lkr. Hof)
  • Kk 2 Schwarzenstein (Stadt Schwarzenbach a. Wald, Lkr. Hof)
  • Kk 3 Kirchleus (Große Kreisstadt Kulmbach, Lkr. Kulmbach)
  • Kk 4 Azendorf (Markt Kasendorf, Lkr. Kulmbach)
  • Kk 5 Schönfeld (Stadt Hollfeld, Lkr. Bayreuth)
  • Kk 6 Hohenmirsberg-Nord (Stadt Pottenstein, Lkr. Bayreuth)
  • Kk 7 Hohenmirsberg-Süd (Stadt Pottenstein, Lkr. Bayreuth)
  • Kk 8 Weidensees (Stadt Betzenstein, Lkr. Bayreuth)  

Vorbehaltsflächen:

  • Kk 9 Kirchleus (Große Kreisstadt Kulmbach, Lkr. Kulmbach)
  • Kk 10 Schönfeld (Stadt Hollfeld, Lkr. Bayreuth)
  • Kk 11 Azendorf (Markt Kasendorf, Lkr. Kulmbach)  

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3.1.1.19 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Marmor

Vorrangflächen:

  • M 1 Horwagen (Markt Bad Steben, Lkr. Hof)
  • M 2 Sinatengrün (Stadt Wunsiedel, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)   

Vorbehaltsflächen:

  • M 4 Horwagen (Markt Bad Steben, LKr. Hof)  

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3.1.1.20 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Sandstein

Vorrangflächen:

  • Ss 1 Heidelmühle (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach)
  • Ss 2 Pechgraben-Süd (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach)
  • Ss 3 Heinersgrund (Gemeinde Bindlach, Lkr. Bayreuth)
  • Ss 4 Forkendorf-Nord (Stadt Bayreuth sowie Gemeinden Gesees und Mistelbach, Lkr. Bayreuth)
  • Ss 5 Forkendorf-Süd (Gemeinde Gesees, Lkr. Bayreuth)
  • Ss 6 Bocksrück (Gemeinde Haag und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Bayreuth)
  • Ss 7 Neumühle (Stadt Creußen, Lkr. Bayreuth)   

Vorbehaltsflächen:

  • Ss 8 Heidelmühle (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach) Pechgraben (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach; Gemeinden Bindlach und Heinersreuth, Lkr. Bayreuth)V Forkendorf-Süd (Gemeinde Gesees, Lkr. Bayreuth) Bocksrück (gemeindefreies Gebiet, Lkr. Bayreuth)  

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3.1.1.21 Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Sand und Kies

Vorrangflächen:

  • SKi 1 Schwarzach b. Kulmbach (Gemeinde Mainleus, Lkr. Kulmbach)
  • SKi 2 Melkendorf (Große Kreisstadt Kulmbach und Gemeinde Mainleus, Lkr. Kulmbach)
  • SKi 3 Lindau (Gemeinde Trebgast, Lkr. Kulmbach)
  • SKi 4 Hainbühl (Gemeinden Neudrossenfeld und Trebgast, Lkr. Kulmbach)
  • SKi 5 Lanzendorf (Gemeinde Himmelkron, Lkr. Kulmbach)
  • SKi 6 Pechgraben-Nord (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach)
  • SKi 7 Harsdorf-Süd (Gemeinde Harsdorf, Lkr. Kulmbach)
  • SKi 8 Bindlach (Gemeinde Bindlach, Lkr. Bayreuth)
  • SKi 9 Görschnitz (Markt Weidenberg, Lkr. Bayreuth)
  • SKi 10 Waizenreuth (Markt Weidenberg, Lkr. Bayreuth)
  • SKi 11 Kirchenpingarten (Gemeinde Kirchenpingarten, Lkr. Bayreuth)   

Vorbehaltsflächen:

  • SKi 12 Heidelmühle (Gemeinde Neudrossenfeld, Lkr. Kulmbach)
  • SKi 13 Lanzendorf (Gemeinde Himmelkron, Lkr. Kulmbach)   

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3.1.2 Rohstoffgewinnung

3.1.2.1 Der Abbau soll auf die in Karte 2 "Siedlung und Versorgung" ausgewiesenen Vorrangflächen konzentriert werden.
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3.1.2.2

Bei Erweiterungen außerhalb der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen soll auf eine endgültige landschaftspflegerische Ausgestaltung und Rekultivierung der gesamten Abbaustätte hingewirkt werden.

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3.1.2.3

Bei allen Abbaumaßnahmen soll auf einen Abbau und eine Rekultivierung nach einem zeitlichen und räumlichen Gesamtkonzept sowie auf eine vollständige Ausbeutung bis zur größtmöglichen Abbautiefe und -fläche und eine schnellstmögliche Rekultivierung hingewirkt werden.

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3.1.3 Rekultivierung

Zur Sicherung der Versorgung mit volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen werden folgende Lagerstätten als Vorrang- und Vorbehaltsflächen ausgewiesen. Ihre Lage und Abgrenzung bestimmt sich aus Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist. In den Vorrangflächen soll der Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden. In den Vorbehaltsflächen soll der Gewinnung von Bodenschätzen auch unter Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beigemessen werden:

  • Landwirtschaft: ös 1; Sn 1-5; fa 2; t 1, 3, 5; ka 2; tk 1; Db 1, 7; Gr 8; Kk 3-7; M 3; Ss 2; SKi 1, 3, 6-9, 11.
  • Forstwirtschaft: bk 1; Sn 5; fa 1; ka 1, 2; Sch 1; t 1-3; tk 2, 4, 5; Db 1-3, 5-12; Gr 1-4, 6, 9, 12; Kk 1-3; M 3; Ss 1-7; Ski 7.
  • ökologische Ausgleichsfläche/Biotop: bk 1; ös 1; Sch 1; t 2-5; tk 2, 3, 5; Db 2, 4-6, 10-12; Gr 1-12; Kk 6, 8; M 1-3; Ss 1, 4, 6, 7; SKi 1, 2, 4, 5, 8, 10, 11.
  • Fischerei: t 4; SKi 1-6, 10.
  • Erholung:Gr 1-5; SKi 2, 5, 11.
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3.2 Industrie
3.2.1

Die mittelständische Betriebsgrößenstruktur der Industrie soll erhalten, die Branchenstruktur verbreitert und ergänzt werden. Der Zugang der Industriebetriebe zur technologischen Entwicklung soll weiter verbessert werden; insbesondere soll auf diesem Gebiet eine verstärkte Zusammenarbeit mit Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen an Hochschulen in Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik angestrebt werden.

Die Bodenschätze der Region sollen für eine langfristige regionale und soweit möglich überregionale Rohstoffversorgung erkundet, gesichert und bedarfsorientiert erschlossen werden. Auf eine sparsame Verwendung soll hingewirkt werden. Auf die Substitution von Kies durch gebrochenen Naturstein soll verstärkt hingewirkt werden.

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3.2.2

Die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industriebetrieben sollen vor allem in den zentralen Orten und in den Gemeinden im Verlauf der Entwicklungsachsen geschaffen werden, denen regionalplanerische Funktionen im Bereich der gewerblichen Entwicklung zugewiesen werden.

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3.3 Handwerk
3.3.1

Die Handwerksbetriebe sollen in allen Teilräumen der Region eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen Wirtschaft mit Waren und Dienstleistungen bieten und vielfältige Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten bereitstellen.

Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, dass

  • die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe durch Rationalisierung, Modernisierung und Anpassung an die wirtschaftliche und technische Entwicklung weiter gestärkt werden;
  • die Existenzgründung von Nachwuchskräften unterstützt wird;
  • der betriebswirtschaftliche und technische Beratungsdienst weiter ausgebaut wird;
  • der Zugang zur technologischen Entwicklung verbessert wird;
  • die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit und die Tätigkeit des Handwerks als wichtiger Zulieferer der Industrie gestärkt werden;
  • die Aus- und Fortbildung, insbesondere in den handwerklichen Ausbildungsstätten in den Oberzentren Bayreuth und Hof sowie im Mittelzentrum Selb, der Entwicklung angepasst werden.
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3.3.2

Zur Ansiedlung verbraucherorientierter Handwerksbetriebe sollen verstärkt wohngebietsnahe Gewerbeflächen bereitgestellt werden. Bestehende Handwerksbetriebe sollen durch die Ausweisung von Wohngebieten nicht verdrängt werden. Soweit Betriebsverlagerungen erforderlich sind, sollen geeignete Ersatzflächen bereitgestellt werden. Dabei sollen auch die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen und ausgebaut werden. 

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3.4 Handel
3.4.1

In allen Teilen der Region soll auf die Sicherstellung einer ausreichenden Warenversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft durch den Handel hingewirkt werden. 

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3.4.2

Der Ausbau der Handelseinrichtungen soll insbesondere zur Stärkung zentraler Orte sowie zur Verbreiterung des Arbeitsplatzangebots beitragen. Die städtebaulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen dafür sollen verbessert werden. 

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3.4.3

Es soll darauf hingewirkt werden, dass eine ausreichende Vielfalt an mittelständischen Handelsbetrieben in der Region erhalten bleibt.

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3.5 Fremdenverkehrswirtschaft
3.5.1

Auf die Belange des Fremdenverkehrs in der Region soll bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen, insbesondere bei der notwendigen Weiterentwicklung des produzierenden Gewerbes in den Fremdenverkehrsgebieten und den angrenzenden Gebieten der Region, Rücksicht genommen werden. 

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3.5.2

Der Fremdenverkehr in den Gebieten Fichtelgebirge mit Steinwald, Fränkische Schweiz mit Veldensteiner Forst und Frankenwald soll gesichert und seine Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Insbesondere soll angestrebt werden, dass

  • im Fichtelgebirge und im Steinwald die Qualität der gastronomischen Einrichtungen verbessert und die Voraussetzungen für eine längere Aufenthaltsdauer der Gäste geschaffen werden;
  • in der Fränkischen Schweiz mit Veldensteiner Forst auf eine qualitative Verbesserung und Ergänzung der Einrichtungen zur Verlängerung der Sommersaison hingewirkt wird;
  • im Frankenwald Anzahl und Qualität der gastronomischen Einrichtungen verbessert und auf saisonverlängernde Maßnahmen hingewirkt wird.
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3.5.3

Das Staatsbad Bad Steben, das Heilbad Bad Alexandersbad und das Kneipp-Heilbad Bad Berneck i. Fichtelgebirge sollen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt werden.

Dazu soll neben der Zusammenarbeit der oberfränkischen Bäder untereinander insbesondere auf eine Kooperation mit den Heilbädern in Böhmen, Sachsen und Thüringen sowie mit dem im Aufbau befindlichen Sibyllenbad Neualbenreuth hingewirkt werden.

Dasselbe gilt für die staatlich anerkannten Luftkurorte und Erholungsorte in der Region. 

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3.5.4

In den Oberzentren, möglichen Oberzentren sowie in den Mittelzentren soll eine Intensivierung des Städtetourismus und des Geschäftsreiseverkehrs angestrebt werden.

Es soll darauf hingewirkt werden, die Einrichtungen zur Veranstaltung von Tagungen und Kongressen zu erweitern und verstärkt zu nutzen sowie insbesondere in den grenznahen Gemeinden der Region weitere Hotelbetriebe gehobener Qualität zu errichten.  

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3.5.5

Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Urlaub auf dem Bauernhof insbesondere in den Fremdenverkehrsgebieten ausgebaut und entwickelt wird.  

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* von der Rechtsverbindlichkeit ausgenommen