Präambel
Seine Ziele sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich. Sie setzen aus überörtlicher Sicht für kommunale Planungen wie für Fachplanungen einen Rahmen, können diese aber nicht ersetzen. Dem Bürger bietet der Regionalplan eine zuverlässige Orientierungshilfe, die den Entscheidungsspielraum privater Planungsträger erhalten und erweitern soll.
Eine ausgewogene Entwicklung der Region und ihrer Teilräume erfordert bei der Knappheit öffentlicher Mittel heute mehr denn je eine frühzeitige und umfassende Koordinierung aller raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Zeitpunkt und Umfang der öffentlichen Ausgaben zur Verwirklichung der Ziele bemessen sich nach den jeweils verfügbaren öffentlichen Mitteln.

