B - Fachliche Ziele
| 1 |
Landschaftliches Leitbild |
| 1.1 |
In der Region soll die Vielfalt bäuerlicher Kultur- und
Siedlungslandschaften neben gewerblich-industriell geprägten
Wirtschaftsräumen erhalten bleiben.
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oben
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| 1.2 |
Die typischen Landschaftsräume, insbesondere
Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische Schweiz mit Veldensteiner Forst
und Steinwald, sollen unter besonderer Berücksichtigung der
Funktionsfähigkeit und Belastbarkeit des Naturhaushalts, der
charakteristischen Landschaftsbilder und der Erholungseignung erhalten,
pfleglich genutzt und soweit möglich entwickelt
werden. |
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| 1.3 |
Zur siedlungsnahen Erholung, Gliederung von großflächigen
und teilweise bandartigen Siedlungsgebieten und zur Klimaverbesserung
sollen unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher, wasserwirtschaftlicher
und ökologischer Belange i n s b e s o n d e r e * in folgenden
Räumen regionale Grünzüge und Trenngrün erhalten und entwickelt
werden: |
|
- |
im Osten, Westen, Südwesten und Nordwesten des
Oberzentrums Bayreuth; |
|
- |
im Osten, Südwesten, Nordwesten und Norden des Oberzentrums Hof; |
|
- |
im Osten, Südwesten und Westen des möglichen Oberzentrums
Kulmbach; |
|
- |
im Nordosten, Südwesten und Nordwesten des möglichen Oberzentrums
Marktredwitz/Wunsiedel; |
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- |
im Südosten des Mittelzentrums Münchberg; |
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- |
im Süden und Nordwesten des Mittelzentrums Selb; |
|
- |
im Osten*, Südwesten und Norden des möglichen Mittelzentrums
Heimbrechts; |
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- |
im Osten und Südosten des Mittelzentrums Naila; |
|
- |
im Südosten des möglichen Mittelzentrums Rehau; |
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- |
im Nordosten des Unterzentrums Arzberg; |
|
- |
im Südwesten des Unterzentrums Schwarzenbach a. d. Saale; |
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- |
im Süden des Unterzentrums Stadtsteinach; |
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- |
im Osten und Süden des Kleinzentrums Feilitzsch/Trogen; |
|
- |
im Süden und Westen des Unterzentrums Mainleus; |
|
- |
im Süden und Westen des Unterzentrums Mainleus; |
|
- |
im Süden und Norden des Kleinzentrums Oberkotzau |
|
- |
im Westen und Nordwesten des Unterzentrums Selbitz; |
|
- |
im Südwesten des Unterzentrums Weidenberg. |
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Begründung | Nach oben
| 1.4 |
Charakteristische naturnahe Biotope sollen in Funktion und Umfang
gesichert, erhalten und soweit erforderlich gepflegt werden. Auf eine
Vermehrung des Flächenanteils soll insbesondere in den Mittelbereichen
Hof, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila und Selb hingewirkt werden.
Eine Vernetzung von Biotopen beiderseits der ehemaligen innerdeutschen
Grenze und der Grenze zur Tschechischen Republik soll angestrebt werden.
Dabei soll durch Sicherungs- und Pflegemaßnahmen neben der Erhaltung und
Verbesserung notwendiger Lebensräume gefährdeter Arten insbesondere die
Entwicklung der Bestände regional bis landesweit bedeutsamer Arten
angestrebt werden. |
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| 2 |
Besondere Gewichtung von Natur und Landschaft - Ausweisung
landschaftlicher Vorbehaltsgebiete |
|
In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten kommt den Belangen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Als
landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden in den Naturräumen der Region die
nachgenannten Gebiete ausgewiesen. Ihre Lage und Abgrenzung bestimmt sich
aus Karte 3 "Landschaft und Erholung", die Bestandteil des Regionalplans
ist. |
|
- |
Im Mittelvogtländischen Kuppenland die Gebiete Saaletal
(1), Regnitztal (2) und Rehauer Forst (3). |
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- |
In der Münchberger Hochfläche die Gebiete Lamitztal - Bärenholz
(4), Untreubachtal (5), Pfaffenteiche (6), Rothenbachtal (7), Selbitztal
(8), Tal der Sächsischen Saale (9), Haidberg (10) und Ölschnitztal (11).
|
|
- |
Im Obermainischen und Oberpfälzischen Hügelland die
Gebiete Kirchleuser Knock - Spitzberg (12), Patersberg (13), Metzdorfer
Gründlein (14), Kessel bei Kulmbach (15), Unteres Rotmaintal (16),
Schorgasttal, Trebgasttal und Weißmaintal (17), Hohe Warte - Maintalhang
(18), Limmersdorfer Forst, Forst Neustädtlein a. Forst, Heinersreuther
Forst (19), Roter Hügel - Oberpreuschwitz (20), Schloß Fantaisie (21),
Oberes Rotmaintal und Eremitage (22), Sophienberg (23), Steinachtal, Kulm
und Pensenberg bei Weidenberg (24), Bieberswöhrbachtal (25) und Gabellohe
- Tauritzbach (26). |
|
- |
Im Hohen Fichtelgebirge und in der Selb-Wunsiedler Hochfläche Teile
der Gebiete Naturpark Steinwald (27) und Naturpark Fichtelgebirge (28).
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|
- |
Im Nordwestlichen Frankenwald Teile des Gebiets Naturpark Frankenwald
(29). |
|
- |
In der Nördlichen Frankenalb Teile des Gebiets Naturpark Fränkische
Schweiz-Veldensteiner Forst (30). |
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| 3 |
Schutz der Landschaft |
| 3.1 |
Naturschutzgebiete |
|
Als Naturschutzgebiete sollen insbesondere festgesetzt
werden: |
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- |
naturnahe Bestände der typischen Laubwaldgesellschaften im
Nordwestlichen Frankenwald, auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche, im Hohen
Fichtelgebirge, im Obermainischen Hügelland und in der Nördlichen
Frankenalb; |
|
- |
naturnahe Gewässer im Mittelvogtländischen Kuppenland und
im Hohen Fichtelgebirge; |
|
- |
Übergangsmoore und Hochmoorreste im Hohen Fichtelgebirge
und auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche; |
|
- |
Feuchtbiotope im Obermainischen und Oberpfälzischen
Hügelland; |
|
- |
ökologisch bedeutsame Bereiche und Arten-Bestände entlang
der Regionsgrenze zu Thüringen. |
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| 3.2 |
Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile |
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Als Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile sollen
gesichert werden: |
|
- |
geologische Aufschlüsse, Dolinen und Höhlen in der
Nördlichen Frankenalb; |
|
- |
alte und markante Bäume in allen Naturräumen; |
|
- |
naturnahe Gewässer, insbesondere im Mittelvogtländischen
Kuppenland, im Nordwestlichen Frankenwald, in der Selb-Wunsiedler
Hochfläche und in der Nördlichen Frankenalb; |
|
- |
Auwaldreste, insbesondere im Nordwestlichen Frankenwald,
im Obermainischen Hügelland und in der Nördlichen Frankenalb; |
|
- |
Nieder- und Übergangsmoore im Nordwestlichen Frankenwald,
in der Münchberger Hochfläche, im Hohen Fichtelgebirge und in der
Selb-Wunsiedler Hochfläche; |
|
- |
Quellbereiche im Nordwestlichen Frankenwald, im Hohen
Fichtelgebirge und in der Nördlichen Frankenalb; |
|
- |
Feuchtflächen gem. Art. 6 d BayNatSchG in allen
Naturräumen; |
|
- |
Halbtrocken- und Trockenrasen sowie Felsheiden im
Nordwestlichen Frankenwald, in der Selb-Wunsiedler Hochfläche und in der
Nördlichen Frankenalb; |
|
- |
Entnahmestellen mit natürlicher Vegetationsentwicklung,
markante Feldgehölze und naturnahe Hecken in allen Naturräumen; |
|
- |
Felsenbildungen, insbesondere im Hohen
Fichtelgebirge; |
|
- |
spezielle Biotope, die sich entlang der Landesgrenze
zwischen Oberfranken und den Bundesländern Sachsen und Thüringen sowie der
Tschechischen Republik entwickelt haben. |
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| 3.3 |
Landschaftsschutzgebiete |
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Als Landschaftsschutzgebiete oder Schutzzonen in den
Naturparken sollen festgesetzt werden: |
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- |
vielfältige, charakteristische Landschaften in den
Naturparken, die für die Leistungsfähigkeit oder die Wiederherstellung des
Naturhaushalts, das Landschaftsbild oder die Erholung von besonderer
Bedeutung sind; |
|
- |
ökologisch und gestalterisch wertvolle Flußlandschaften,
insbesondere siedlungsfreie Talräume der Fließgewässer Eger, Ölschnitz,
Röslau, Sächsische Saale (Oberlauf), Schorgast, Steinach bei Weidenberg
und Tauritzbach; |
|
- |
großflächige, bisher nicht oder nur gering beeinträchtigte
Landschaftsräume bei Kirchleus im Nahbereich Kulmbach und Kirchenpingarten
im Nahbereich Weidenberg sowie in den Naturparken Fichtelgebirge,
Frankenwald, Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst und Steinwald; |
|
- |
großflächige Waldgebiete in den Naturparken.
|
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| 3.4 |
Naturparke |
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In den Naturräumen Hohes Fichtelgebirge, Selb-Wunsiedler
Hochfläche, Nordwestlicher Frankenwald und Nördliche Frankenalb sollen
großräumige Gebiete als Naturparke mit Schutzzonen festgesetzt
werden.
Sie sollen als vielfältige, weiträumige, lärmarme und
erholungswirksame Landschaften erhalten, gepflegt und entwickelt werden.
In ihnen sollen die folgenden Erhaltungs-, Pflege- und Entwicklungsziele
vordringlich berücksichtigt werden:
Naturpark Fichtelgebirge und
Naturpark Steinwald: |
|
- |
Erhaltung vielfältiger regional und überregional
bedeutsamer Erholungslandschaften. |
|
- |
Anreicherung standortgemäßer Laubhölzer und Vermehrung der
Mischwaldbestände. |
|
- |
Erhaltung des typischen Landschaftscharakters mit
Rodungsinseln, Waldwiesen und Wiesen- tälern; Vermeidung von
Aufforstungen in diesen Bereichen. |
|
- |
Schutz und Erhaltung großer geschlossener Waldgebiete.
|
|
- |
Erhaltung von Hecken und Feldgehölzen und Ergänzung durch
Neupflanzungen. |
|
- |
Bewahrung vor Übererschließung. |
|
- |
Vernetzung von Biotopen im Naturpark Fichtelgebirge mit
den angrenzenden Gebieten der Tschechischen Republik. |
|
- |
Erhaltung des typischen Landschaftscharakters. |
|
- |
Erhaltung typischer Talabschnitte als Wiesentäler und
Schutz der Täler vor Aufforstungen sowie vor Neuanlagen von
Fischteichen. |
|
- |
Vermeidung der Aufforstung von Waldwiesen. |
|
- |
Erhaltung der Waldgebiete unter Anreicherung
standortgemäßer Laubhölzer, Vermehrung der Mischwaldbestände. |
|
- |
Erhaltung von Hecken und Feldgehölzen sowie Ergänzung
durch Neupflanzung oder natürliche Sukzession. |
|
- |
Freihaltung und Sicherung naturnaher und unverbauter
Bachläufe. |
|
- |
Bewahrung vor Übererschließung. |
|
- |
Vernetzung von Biotopen, Aufbau von Verbundsystemen sowie
die langfristige Erhaltung und Entwicklung überlebensfähiger Bestände
stark gefährdeter Arten im Naturpark Frankenwald mit den angrenzenden
Bereichen Thüringens. |
|
Naturpark Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst:
|
|
- |
Erhaltung der außergewöhnlichen landschaftlichen Vielfalt
der Juralandschaft, insbesondere ihres Reichtums an Hecken und des
kleinräumigen Wechsels von Wald und Feld. |
|
- |
Erhaltung der Waldflächen, insbesondere der Laub- und
Mischwälder, sowie der Wacholderhänge und der Halbtrockenrasen. |
|
- |
Schutz vor Aufforstungen im Bereich von Freiflächen,
insbesondere von Wiesentälern und Waldwiesen. |
|
- |
Erhaltung der Waldgebiete unter Anreicherung
standortgemäßer Laubhölzer, Vermehrung der Mischwaldbestände. |
|
- |
Freistellung typischer Felspartien. |
|
- |
Bewahrung der Täler mit ihren naturnahen Fluss- und
Bachläufen vor Veränderungen oder Eingriffen. |
|
- |
Bewahrung vor Übererschließung. |
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Begründung | Nach oben
| 4 |
Erhaltung, Gestaltung und Pflege der Landschaft |
| 4.1 |
im Siedlungsbereich |
| 4.1.1 |
Landschaftlich wertvolle Bereiche sollen durch die
Siedlungsentwicklung nicht beeinträchtigt werden. Die Begrenzung der
Siedlungsentwicklung bestimmt sich aus Karte 2 "Siedlung und Versorgung"
und Karte 3 "Landschaft und Erholung", die Bestandteil des Regionalplans
sind. |
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Begründung | Nach oben
| 4.1.2 |
Ortsränder, Industrie- und Gewerbegebiete, insbesondere in
den Naturparken und Fremdenverkehrsgebieten der Region, sollen gestaltet
und in die Landschaft eingebunden werden. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.1.3 |
In den Siedlungsbereichen sollen die Talauen weitgehend
als Freiräume erhalten werden.
|
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2 |
in der freien Landschaft |
| 4.2.1 |
Exponierte Hänge und Kuppen sowie ökologisch wertvolle und
erhaltenswerte Flächen, insbesondere in den Naturparken und
Fremdenverkehrsgebieten, sollen von einer Bebauung freigehalten
werden. |
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Begründung | Nach oben
| 4.2.2 |
Beim Abbau und bei der Rekultivierung von Rhätsandstein im
Raum Bayreuth sollen eine Veränderung des Landschaftscharakters vermieden
und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der
Land- und Forstwirtschaft besonders berücksichtigt
werden. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.3 |
Landschaftsschäden sollen vorrangig in den
landschaftlichen Vorbehaltsgebieten beseitigt werden; die
Biotopentwicklung soll dabei besonders berücksichtigt
werden. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.4 |
In der Region soll bei Entnahmestellen besonders auf eine
Biotopentwicklung hingewirkt werden. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.5 |
Die oberirdischen Fließgewässer, insbesondere Aufseß,
Eger, Fichtelnaab, Kainach, Kössein, Main, Ölschnitz, Pegnitz, Perlenbach,
Püttlach, Regnitz, Röslau, Roter Main, Sächsische Saale, Schorgast, Selb,
Selbitz, Steinach, Trebgast, Truppach, Weißer Main, Wiesent und Wilde
Rodach, sollen mit ihren Talräumen naturnah erhalten werden. An den
Fließgewässern soll auf die Erhaltung oder Wiederherstellung der
Ufervegetation und des in deren Überschwemmungsbereich liegenden Grünlands
hingewirkt werden. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.6 |
In allen Teilen der Region soll der Bestand an
Feuchtgebieten nicht verringert werden. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.7 |
Talabschnitte ohne Straßen, Bebauung oder
Versorgungsleitungen, insbesondere in den ausgewiesenen landschaftlichen
Vorbehaltsgebieten, sollen weiterhin freigehalten werden.
|
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.8 |
Bei der Anlage von Erholungseinrichtungen an geeigneten
Gewässern, insbesondere in den Naturparken und Fremdenverkehrsgebieten der
Region, soll besonders die Belastbarkeit des Naturhaushalts berücksichtigt
werden. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.9 |
Intensiv landwirtschaftlich genutzte Fluren, vor allem im
Mittelvogtländischen Kuppenland und auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche
sowie in Teilbereichen der Münchberger Hochfläche und im Obermainischen
Hügelland, sollen durch Hecken und Feldgehölze vielfältiger gestaltet
werden. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.10 |
Soweit Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung
ausscheiden, vor allem in den Naturparken Fichtelgebirge, Frankenwald und
Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst, soll darauf hingewirkt werden,
dass diese als naturnahe Regenerationsflächen für heimische Tier- und
Pflanzenarten verwendet werden; Aufforstungen sollen nur erfolgen, soweit
sie mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der
Landeskultur vereinbar sind. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.11 |
Laubwälder und naturnahe Mischwälder sollen erhalten,
größere Nadelholzbestände mit standortgemäßen Laubgehölzen angereichert
werden. In den Steilhangbereichen der Täler soll in besonderem Maße ein
naturnaher Waldaufbau erhalten oder angestrebt werden. Beim
Wirtschaftswegebau soll besonders Rücksicht auf die Landschaft genommen
werden. Schützenswerte Biotope und das Landschaftsbild sollen,
insbesondere im nordwestlichen Frankenwald und in der nördlichen
Frankenalb, nicht durch Aufforstungen beeinträchtigt werden.
|
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.2.12 |
In allen Bereichen der Region sollen Hohlwege, Bachtäler
und andere natürliche Geländeeinschnitte erhalten und nicht verfüllt
werden. |
Zur
Begründung | Nach oben
| 4.3 |
in besonderen Regionsteilen |
| 4.3.1 |
Pflege- und Sanierungsmaßnahmen, die für die Erhaltung der
Lebensräume von Tieren und Pflanzen in Naturschutzgebieten, bei
Naturdenkmälern, Landschaftsbestandteilen oder Biotopen erforderlich sind,
sollen insbesondere durchgeführt werden für |
|
- |
Halbtrockenrasen, vorrangig in der Nördlichen
Frankenalb; |
|
- |
Wacholderhänge in der Nördlichen Frankenalb; |
|
- |
bestimmte Sukzessionsstadien seltener
Pflanzengesellschaften; |
|
- |
naturnahe Teiche einschließlich angrenzender
Feuchtbiotope; |
|
- |
Standorte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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Zur
Begründung | Nach oben
| 4.3.2 |
Im Osten und Süden des Mittelbereichs Hof und Südosten des
Mittelbereichs Münchberg sollen |
|
- |
zwischen Hof und der Landesgrenze an der Dreiländerecke
das Regnitztal mit seiner land-schaftlichen Vielfalt erhalten und das
Landschaftsbild in seiner Schönheit und Eigenart bewahrt werden; |
|
- |
nordöstlich und südwestlich von Rehau der Rehauer Forst
und das Bärenholz als großflächige Waldgebiete erhalten und auf eine
Erhöhung des Laubholzanteils hingewirkt werden; |
|
- |
zwischen Zell und Schwarzenbach a. d. Saale das ökologisch
und landschaftlich wertvolle Tal der Sächsischen Saale erhalten und das
reizvolle Landschaftsbild in seinem naturnahen Charakter bewahrt werden.
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Zur
Begründung | Nach oben
| 4.3.3 |
Im Südosten und Nordwesten des Mittelbereichs Bayreuth und
im Süden des Mittelbereichs Kulmbach sollen |
|
- |
zwischen Fölschnitz und Lanzendorf, im Raum Untersteinach,
Stockau und Weidenberg, zwischen Seidwitz und Funkendorf sowie
Kirchenpingarten und Haidenaab die ökologisch und landschaftlich
wertvollen Talräume des Weißen Mains, der Steinach, des Bieberswöhrbaches,
des Tauritzbaches und der Haidenaab einschließlich der angrenzenden
markanten, bewaldeten Höhenrücken sowie das Weihergeblet der Gabellohe bei
Haidenaab vor Beeinträchtigungen bewahrt, die landschaftliche Vielfalt und
das charakteristische Landschaftsbild erhalten sowie die Wiesen- und
Feuchtbiotope geschützt werden; |
|
- |
zwischen Bayreuth und Thurnau ein großflächiger, bisher
nicht oder nur gering beeinträchtigter Landschaftsraum als geschlossenes
Waldgebiet und bedeutendes stadtnahes Erholungsgebiet erhalten werden.
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Zur
Begründung | Nach oben
| 5 |
Landschaftliche Folgeplanungen |
|
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
sollen durchgeführt werden: |
|
- |
zur Erhaltung und Pflege der Erholungsgebiete,
insbesondere in den Naturparken Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische
Schweiz-Veldensteiner Forst und Steinwald; |
|
- |
zur Vermeidung und Beseitigung von Landschaftsschäden,
insbesondere in den Tälern von Main und Saale sowie im Bereich der
Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Gewinnung und Sicherung von
Bodenschätzen und im Bereich geplanter Infrastruktureinrichtungen; |
|
- |
als Ausgleich für Eingriffe in die Landschaft; |
|
- |
zur Verbesserung der ökologischen Vielfalt im
Mittelvogtländischen Kuppenland und auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche
sowie in Teilbereichen der Münchberger Hochfläche und im Obermainischen
Hügelland;; |
|
- |
zur Erhaltung von Landschaftselementen und -strukturen in
Siedlungsbereichen. |
Zur
Begründung | Nach oben