A - Überfachliche Ziele
| 1 |
Ökonomische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer
Teilräume |
| 1.1 |
Region
Die Attraktivität der Region als vielfältiger eigenständiger Lebens-
und Wirtschaftsraum soll gesichert und insbesondere im nördlichen und
östlichen Teil weiter erhöht werden. Dabei soll in der Region vor allem
die Leistungsfähigkeit der Oberzentren Bayreuth und Hof sowie der
zentralen Orte in den Mittelbereichen Hof, Kulmbach,
Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila, Pegnitz und Selb gestärkt
werden. |
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| 1.2 |
Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz |
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Die Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz sollen so gestärkt und
weiterentwickelt werden, dass die Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen mit der Entwicklung des Landes Schritt hält.
Insbesondere sollen |
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- |
in beiden Mittelbereichen die Land- und Forstwirtschaft
zur Sicherung von Arbeitsplätzen, als wesentlicher Produktionszweig und
zur Pflege der Kulturlandschaft erhalten und gestärkt werden. Die
Grundlagen von Fremdenverkehr und Erholung sollen, vor allem in den
Naturparkbereichen, gesichert und zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
weiter ausgebaut werden.
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- |
im Mittelbereich Bayreuth die Sicherung und qualitative sowie
quantitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebots angestrebt und durch
eine geordnete weitere Verdichtung die Voraussetzungen für die Entwicklung
zum Verdichtungsraum geschaffen werden.
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- |
im Mittelbereich Pegnitz die Voraussetzungen für eine Zuwanderung
verbessert werden. Eine größere Eigenständigkeit von Wirtschaft und
Arbeitsmarkt, die Verbreiterung der industriellen Branchenstruktur und
weitere, vor allem höher qualifizierte und Dienstleistungsarbeitsplätze
sollen angestrebt werden. |
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| 1.3 |
Mittelbereiche Hof, Naila, Kulmbach, Selb,
Marktredwitz/Wunsiedel und Münschberg
Die Struktur der
Mittelbereiche Hof, Kulmbach, Naila und Selb ist zur Erhaltung gesunder
Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Struktur der Mittelbereiche
Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg außerdem zur Verbesserung der Lebens-
und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu stärken.
Insbesondere
sollen |
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in allen Mittelbereichen einer weiteren Abwanderung
entgegengewirkt und die Voraussetzungen für eine Zuwanderung verbessert
werden. Die Land- und Forstwirtschaft soll zur Sicherung von
Arbeitsplätzen, als wesentlicher Produktionszweig und zur Pflege der
Kulturlandschaft erhalten und gestärkt werden. Die Grundlagen von
Fremdenverkehr und Er-holung sollen vor allem in den Naturparkbereichen
gesichert und zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur weiter ausgebaut
werden.
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in den Mittelbereichen Hof, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila
und Selb der quantitative und qualitative Ausbau des Arbeitsplatz- und
Berufsausbildungsangebots bei Ver-breiterung der Branchenstruktur
angestrebt werden.
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- |
im Mittelbereich Kulmbach die Arbeitsplatz-, Ausbildungs- und
Branchenstruktur durch weitere Arbeitsplätze, vor allem im
Dienstleistungsbereich, verbessert werden. |
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| 1.4 |
Ehemaliges Zonenrandgebiet
Die Nachteile des ehemaligen Zonenrandgebietes in
der Region sollen rasch abgebaut, zusätzli-che Belastungen und
Nachteile vermieden oder ausgeglichen werden. Dazu sollen vor allem
die überregionalen Verkehrsverbindungen und öffentlichen
Verkehrssysteme wesentlich verbessert, sowie öffentliche
Einrichtungen ausgebaut und neu angesiedelt werden.
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| 2 |
Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der
Region und ihrer Teilräume |
| 2.1 |
Die natürlichen Lebensgrundlagen sind in der Region und ihren
Teilräumen nachhaltig zu schützen, zu erhalten und zu verbessern. Boden,
Wasser und Luft sollen von Schadstoffen, die den Naturhaushalt belasten,
befreit und freigehalten werden. Dem Waldsterben in der Region muss durch
wirksame Sofortmaßnahmen dringend entgegengewirkt werden. Eine vielfältige
Pflanzen- und Tierwelt soll angestrebt werden.
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| 2.2 |
In allen Teilräumen der Region soll die Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts gesichert, Überbeanspruchungen sollen vermieden werden.
Großflächige bisher nicht oder nur gering beeinträchtigte
Landschaftsbereiche sollen erhalten werden.
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| 2.3 |
Die ökologische Ausgleichsfunktion von Waldflächen, regionalen
Grünzügen und gliedernden Grünflächen, rekultivierten Abbauflächen und
naturnahen Landschaftsbestandteilen soll vor allem in den Nahbereichen
Bayreuth und Hof sowie beim Ausbau der zentralen Orte und
Entwicklungs-achsen in allen Teilen der Region berücksichtigt werden.
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| 2.4 |
Die landschaftliche Vielfalt soll vor allem in den Naturparken
Frankenwald, Fichtelgebirge, Steinwald und Fränkische
Schweiz-Veldensteiner Forst möglichst kleinräumig erhalten werden. In den
Mittelbereichen Bayreuth, Hof, Münchberg und Naila sowie im westlichen
Teil des Mittelbereichs Kulmbach soll außerdem auf eine Bereicherung durch
ökologisch bedeutende Landschaftsbestandteile hingewirkt werden.
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| 2.5 |
Die wertvollen Landschaftsteile der Region sollen als ein Netz von
Naturparken, Landschafts-schutzgebieten, Naturschutzgebieten,
Naturdenkmälern und Landschaftsbestandteilen gesichert, entwickelt und im
notwendigen Umfang gepflegt werden. Dabei soll die Verflechtung mit
schützenswerten Landschaftsteilen sowie die Erhaltung eines vernetzenden
Biotopverbundes mit den angrenzenden Regionen in Thüringen, Sachsen und
der Tschechischen Republik berücksichtigt werden.
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