
B - Fachliche Ziele
| 1 |
Übergebietlicher Wasserhaushalt |
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Der Wasserhaushalt der Region soll durch übergebietlich
wirksame wasserwirtschaftliche Maßnahmen so verbessert werden, dass die
anzustrebende Entwicklung der Bevölkerung, der Wirtschaft und des
Siedlungswesens ermöglicht wird. Die Trinkwasserversorgung soll durch
Beileitung von Zusatzwasser aus der Region Oberfranken-West gewährleistet
werden. |
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| 2.1 |
Die Wasserversorgung soll einwandfrei und zukunftssicher durch zentrale
Anlagen sichergestellt werden.
Der Anschlussgrad an öffentliche Wasserversorgungsanlagen soll
insbesondere in den Mittelbereichen Bayreuth und Hof erhöht werden.
Technische, quantitative und qualitative Mängel an den
Wasserversorgungsanlagen sollen in der gesamten Region, insbesondere aber
aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung nach Wegfall der
innerdeutschen Grenze verstärkt entlang der Entwicklungsachsen in Richtung
Sachsen und Thüringen beseitigt werden. |
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| 2.2 |
Die Versorgung soll langfristig im wesentlichen durch den
weiteren bedarfsgerechten Ausbau des Fernwasserversorgungsnetzes der
Fernwasserversorgung Oberfranken sichergestellt werden. Insbesondere
sollen die Grundwassermangelgebiete im Norden und Osten der Region
rechtzeitig durch den Ausbau des Fernwasserversorgungssystems von Hof in
Richtung Selb sowie von Untersteinach in den Raum Münchberg und von
Schwarzenbach a. Wald in den Raum Helmbrechts versorgt werden. Die mittel-
und langfristige Trinkwasserversorgung des Oberzentrums Bayreuth soll
durch einen raschen Anschluss an das Fernwasserversorgungssystem gesichert
werden. Im Mittelbereich Pegnitz und im Süden des Mittelbereichs Bayreuth
soll die Versorgung durch den weiteren Ausbau der Jura-Gruppe
sichergestellt werden. |
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| 2.3 |
In der Region soll zur Erhöhung der Versorgungssicherheit
der weitere Ausbau leistungsfähiger Verbundeinrichtungen angestrebt
werden, soweit wasserwirtschaftliche und betriebstechnische Gründe dafür
sprechen. |
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| 2.4 |
Aufgrund der hydrogeologischen Gegebenheiten gehört die Region zu den
Grundwassermangelgebieten in Bayern. Neben ergiebigen
Grundwasservorkommen, insbesondere im Bereich des Weißenstädter Beckens,
des Benker Sandsteins und des Wunsiedler Marmors sowie im Fränkischen
Jura, weisen große Regionsgebiete nur eine wenig günstige
Grundwasserhöffigkeit auf. Zur langfristigen Gewährleistung einer
ausreichenden Trinkwasserversorgung in allen Regionsteilen ist deshalb
neben der notwendigen Beileitung von Zusatzwasser aus der Region
Oberfranken-West die Sicherung des vorhandenen Grundwassers von ganz
besonderer Bedeutung, zumal eine Anzahl der bestehenden Wassergewinnungen
bisher noch nicht ausreichend durch Wasserschutzgebietsausweisungen
gesichert worden ist. Bei allen Planungen und Maßnahmen sollen die
bestehenden und geplanten Wasserschutzgebiete besonders beachtet werden.
Pläne, die die Grenzen der Wasserschutzgebiete aufzeigen, können bei
Landratsämtern und bei der Regierung von Oberfranken eingesehen werden. Im
Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans wird geprüft, inwieweit
überörtliche und raumbedeutsame Wasserschutzgebiete als zeichnerisch
erläuternde Darstellungen verbaler Ziele in die Karte 2 "Siedlung und Versorgung" aufgenommen werden
können.
Im Grundwassererkundungsprogramm für die Region konnten bisher vier
Grundwasservorkommen mit einem nutzbaren Jahresdargebot von 14,2 Mio. cbm
nachgewiesen werden. Für das Gebiet Waldershof sowie für das Gebiet
Creußen ist die amtliche Schutzgebietsfestsetzung zugunsten des Freistaats
Bayern bereits erfolgt. Die wasserrechtlichen Verfahren für die Gebiete
Oberes Wiesenttal und Weidensees, die dem Zweckverband zur
Wasserversorgung der Jura-Gruppe übertragen wurden, sind beantragt, die
Wasserschutzgebiete für die zur Nutzung vorgesehenen Brunnen bereits
festgesetzt. Die FWO wird das Gebiet Waldershof hauptsächlich im Rahmen
des Ausbaus der Fernversorgung in den Mittelbereichen
Marktredwitz/Wunsiedel und Selb zur Nutzung heranziehen. Es ist jedoch
vorgesehen, auch Teile des Landkreises Tirschenreuth aus dem Gebiet
Waldershof mit zu versorgen. Die Jura-Gruppe wird über die Erschließungen
bei Hollfeld und Bronn für die im Bau befindlichen Versorgungsanlagen die
Nutzung aufnehmen. |
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| 3 |
Gewässerschutz, Gewässergüte,
Abwasserbeseitigung |
| 3.1 |
In der Region soll die Abwasserbelastung der Fließgewässer Roter und
Weißer Main, Selbitz, Sächsische Saale, Lamitz, Eger, Röslau und
Fichtelnaab durch den Bau von Abwasseranlagen mit hohem Reinigungsgrad so
weit herabgesetzt werden, dass die anzustrebende Güteklasse II möglichst
erreicht wird.
Die besonderen Abwasserschwerpunkte der Region im Bereich der
Fließgewässer Roter Main, Sächsische Saale, Selbitz, Röslau und
Fichtelnaab sollen vordringlich saniert werden. |
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| 3.2 |
Die noch unbelasteten oder nur gering belasteten Gewässer des
Fränkischen Jura im Einzugsbereich der Wiesent und des Fichtelgebirges im
Einzugsbereich des Weißen Mains, der Eger, der Fichtelnaab und der
Sächsischen Saale sollen vor Abwasserbelastungen geschützt
werden. |
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| 3.3 |
Die Abwasserbeseitigung soll unter Berücksichtigung der ungünstigen
Vorflutverhältnisse in der Region, insbesondere aufgrund der positiven
Bevölkerungsentwicklung nach Wegfall der innerdeutschen Grenze verstärkt
entlang der Entwicklungsachsen in Richtung Sachsen und Thüringen, durch
Erhöhung des Anschlussgrades und Errichtung weiterer
mechanisch-biologischer Kläranlagen sowie durch Steigerung der
Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen weiter verbessert
werden. |
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| 3.4 |
Möglichen Grundwasserbelastungen aus der Landwirtschaft soll
insbesondere in den Landkreisen Bayreuth, Hof und Kulmbach entgegengewirkt
werden. Der Versauerung der Oberläufe der Gewässer, vor allem im
Fichtelgebirge und im Frankenwald, soll entgegengewirkt
werden. |
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| 3.5 |
Die in den Landkreisen Hof, Wunsiedel und Bayreuth noch vorhandenen
Gewässer mit Flussperlmuschel-Vorkommen sind durch geeignete Maßnahmen
innerhalb des gesamten Bacheinzugsgebietes dauerhaft so zu sichern, dass
sich der Bestand verjüngen kann. |
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| 3.6 |
Die letzten Bäche mit vorkommender Bachmuschel in Oberfranken sind
durch geeignete Sanierungsmaßnahmen unverzüglich zu sichern. Alle
Maßnahmen müssen sich am Ziel orientieren, die natürliche Fortpflanzung
und Bestandsverjüngung wieder zu erreichen. |
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| 4 |
Regelung des Bodenwasserhaushalts |
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Auf Maßnahmen zur Bodenent- und -bewässerung soll
insbesondere in den Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und
Selb, im Norden und Osten des Mittelbereichs Bayreuth, im Osten und Süden
des Mittelbereichs Hof sowie in den Nahbereichen Kulmbach, Mainleus,
Neuenmarkt/Wirsberg und Stadtsteinach hingewirkt werden, soweit nicht
nachteilige Folgen für den Wasserhaushalt zu befürchten sind oder
vorrangige Gründe des Gewässerschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege entgegenstellen. |
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| 5.1 |
Hochwasserschutz und
Niedrigwasseraufhöhung |
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Hochwassergefährdete Siedlungen der Region sollen gegen
Überschwemmungen geschützt werden. Vordringlich sollen Schutzmaßnahmen an
Gewässern II. und III. Ordnung, insbesondere in den Nahbereichen Arzberg,
Bayreuth, Hof, Kulmbach, Mainleus, Münchberg, Neuenmarkt/Wirsberg,
Pottenstein, Stadtsteinach und Wunsiedel durchgeführt werden. |
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| 5.2 |
Flußbau, Teichbau, Landschaftspflege an den
Gewässern |
| 5.2.1 |
Hochwassergefährdete Siedlungen der Region sollen gegen
Überschwemmungen geschützt werden. Vordringlich sollen Schutzmaßnahmen an
Gewässern II. und III. Ordnung, insbesondere in den Nahbereichen Arzberg,
Bayreuth, Hof, Kulmbach, Mainleus, Münchberg, Neuenmarkt/Wirsberg,
Pottenstein, Stadtsteinach und Wunsiedel durchgeführt
werden. |
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| 5.2.2 |
Der Teichbau soll schwerpunktartig auf teichwirtschaftlich geeigneten
Standorten unter Berücksichtigung landschaftspflegerischer und
wasserwirtschaftlicher Belange sowie des Artenschutzes, insbesondere in
den Mittelbereichen Hof, Naila, Münchberg, Pegnitz und Selb sowie im Osten
des Mittelbereichs Marktredwitz/Wunsiedel und in den Nahbereichen
Speichersdorf, Neuenmarkt/ Wirsberg und Stadtsteinach, angestrebt
werden.
Bei nachteiligen Folgen, die aus der Intensivierung der Teichwirtschaft
entstehen können, sollen ausgleichende Maßnahmen durchgeführt
werden. |
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| 5.2.3 |
Oberhalb von Beständen an Flussperlmuscheln soll darauf hingewirkt
werden, dass Fischteiche nicht mehr errichtet
werden. |
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| 5.3 |
Wasserkraftnutzung |
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Bei Aufgabe von Wasserkraftnutzungen sollen durch geeignete Maßnahmen
nachteilige wasserwirtschaftliche und ökologische Folgen verhindert
werden. |
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