Zu 3.1 | Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen |
Die in der Region nutzbaren Bodenschätze sind eine wesentliche Grundlage der regionalen Wirtschaft. Sie dienen vor allem der heimischen Bauindustrie, finden aber auch in Produktionsprozessen zahlreicher Industriezweige Verwendung. Durch ihre Erkundung, Sicherung und bedarfsentsprechende Erschließung soll der regionale Bedarf mit preiswerten mineralischen Bodenschätzen gedeckt und ein funktionsfähiger Wettbewerb auch weiterhin gewährleistet werden. Gleichzeitig trägt die Nutzung der Lagerstätten zur Erhaltung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen in der Region bei. Da Rohstoffvorkommen standortgebunden und nicht vermehrbar sind, kommt der Erkundung und Sicherung gegenüber anderen raumbedeutsamen Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Aus dem selben Grund ist aber auch eine sparsame Verwendung der natürlichen Ressourcen erforderlich. Unkenntnis der Lagerstätten, Flächeninanspruchnahme durch andere Nutzungen sowie Auflagen erschweren die Erschließung und Gewinnung oder lassen sie unmöglich werden. Eine ausreichende Versorgung mit Rohstoffen setzt deshalb eine Vorsorgeplanung voraus. Vorsorgebestrebungen der Wirtschaft zur langfristigen Rohstoffsicherung werden durch die gezielte und bedarfsgerechte Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Regionalplan planerisch konkretisiert. Dies soll jedoch nicht dazu führen, dass durch übertriebene und nicht bedarfsorientierte Ausweisungen andere Nutzungen erschwert oder völlig verhindert werden. |
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