
| Zu 3 |
Schutz der Landschaft |
| Zu 3.1 |
Naturschutzgebiete |
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Vor allem aus ökologischen Gründen ist es erforderlich,
Gebiete mit natürlichen und seltenen Lebensgemeinschaften dauerhaft vor
Veränderungen oder Eingriffen zu sichern. Derartige Gebiete sind vor allem
im Grenzraum zu Thüringen und Sachsen vorhanden. Sie sind meist nicht oder
nur unzureichend geschützt. Es ist deshalb erforderlich, die Gebiete, die
den Anforderungen des Art. 7 BayNatSchG entsprechen, zu sichern. Folgende
Gebiete entsprechen nach derzeitigem Kenntnisstand den Voraussetzungen des
Art. 7 BayNatSchG. Es ist deshalb geplant, sie als Naturschutzgebiete neu
auszuweisen (vgl. auch Karte 3 und Tektur zu Karte 3):
Naturraum Hohes Fichtelgebirge/Selb-Wunsiedler Hochfläche: Ruhberg
unteres Egertal und Röslautal
Naturraum Mittelvogtländisches
Kuppenland: Mähringsbach Südliche Regnitz
Im Naturraum
nordwestlicher Frankwald ist dies: Höllental von Kleinschmieden bei
Selbitz unter Einbeziehung des Naturschutzgebietes König David.
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