
| Zu 3.2 |
Naturdenkmäler und
Landschaftsbestandteile |
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In allen Naturräumen der Region wurden alte und markante
Bäume und insbesondere in der Nördlichen Frankenalb geologische
Aufschlüsse, Dolinen und Höhlen wegen ihrer ökologischen,
wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen
Bedeutung als Naturdenkmale gesichert. Aus denselben Gründen sollen
Einzelschöpfungen und flächenhafte Naturdenkmale weiterhin erhalten und
gesichert werden.
Für einen ausgeglichenen und stabilen
Naturhaushalt ist eine Vielzahl naturnaher Landschaftsbestandteile
notwendig. Nach Art. 7 und 9 BayNatSchG können jedoch nicht alle
erhaltenswerten Teile von Natur und Landschaft geschützt werden. Art. 12
BayNatSchG ermöglicht deshalb, Lebensräume bedrohter Tier- und
Pflanzenarten oder für Naturhaushalt und Landschaftsbild erforderliche
Landschaftsstrukturen, wie naturnahe Gewässer, Auwaldreste, Quellbereiche,
Feuchtflächen gem. Art. 6 d BayNatSchG, Niederwälder, typische Hecken und
Feldgehölze, unter Schutz zu stellen. In der Region sind es hauptsächlich
charakteristische, teilweise extensiv bewirtschaftete Landschaftsteile,
die als wertvolle Biotope stabilisierend und ausgleichend in der
Kulturlandschaft wirken. Gleichzeitig tragen sie maßgeblich zur
strukturellen und visuellen Vielfalt und zur Erholungseignung bei. Deshalb
sollen insbesondere die genannten Landschaftsbestandsteile, deren Existenz
zum Teil bedroht ist, gesichert werden. |
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