| Zu 4.1.2 |
Neue Baugebiete, bei deren Ausweisung und Ausformung die
landschaftlichen Gegebenheiten, z. B. die Topographie, nicht
berücksichtigt und eine entsprechende Durch- und Eingrünung versäumt
wurden, beeinträchtigen das Landschaftsbild und den Erholungswert; dies
gilt insbesondere für landschaftlich nicht eingebundene und nicht
eingegrünte Industrie- und Gewerbegebiete. Eine landschaftsorientierte
Ortsrandgestaltung und Durchgrünung ist insbesondere in den Naturparken
und Fremdenverkehrsgebieten von großer Bedeutung. In diesen bevorzugten
Erholungslandschaften hat die Erhaltung eines ansprechenden Orts- und
Landschaftsbildes und eines stabilen Naturhaushalts wesentliche Bedeutung
für deren Fortbestand. |