| Zu 1 | Landschaftliches Leitbild |
| Zu 1.1 | Die naturräumliche Gliederung ist in Begründungskarte 2 dargestellt. Danach hat die Region Anteil an den naturräumlichen Haupteinheiten |
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Oberpfälzisches Hügelland Obermainisches Hügelland Nördliche Frankenalb Mittelvogtländisches Kuppenland Nordwestlicher Frankenwald Münchberger Hochfläche Hohes Fichtelgebirge Selb-Wunsiedler Hochfläche |
| Diese Räume sind durch eine unterschiedliche
Naturausstattung gekennzeichnet, die für den Landschaftscharakter, die
Erholungseignung, die Nutzungen und die Belastbarkeit des Naturhaushalts
im wesentlichen bestimmend ist. Sie sind von gewerblich-industriellen Wirtschaftsräumen ebenso geprägt wie durch bäuerliche Kultur- und Siedlungslandschaften. In Gebieten mit zunehmender Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von Ver- und Entsorgungseinrichtungen machen sich zunehmend Belastungen bemerkbar. Hier gilt es, Überbeanspruchungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, Grünzüge und Freiflächen zu erhalten sowie einer weiteren Abnahme natürlicher Landschaftselemente vorzubeugen, um weiterhin günstige Lebensgrundlagen zu sichern. Weite Teile der Region, vor allem Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische Schweiz und Steinwald, die Täler des Roten und des Weißen Mains und der Sächsischen Saale sowie das südliche Umland des Oberzentrums Bayreuth, weisen überwiegend vielfältige Nutzungsstrukturen auf. Hier liegen noch großflächige Landschaftsräume, die nicht oder nur gering beeinträchtigt sind und den überwiegenden Anteil der charakteristischen naturnahen Biotope enthalten, die für Naturhaushalt und Artenschutz unentbehrlich sind. Sie haben große Bedeutung als Ausgleichs- und Erholungsräume. Die Bewahrung der Nutzungsvielfalt in den Mittelgebirgs- und Flusslandschaften sowie im Bruchschollenland muss deshalb bei der weiteren Entwicklung besonders berücksichtigt werden. | |
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